Abschlussprüfung Eisenbahner im Betriebsdienst
Eisenbahner/-innen im Betriebsdienst Lokführer/in und Transport arbeiten in Unternehmen des schienengebundenen Güter- und Personenverkehrs. Sie arbeiten als Lokrangierführer/-innen oder Triebfahrzeugführer/-innen. Sie rangieren Wagen und Fahrzeuge. Sie steuern Triebfahrzeuge im Nah-, Fern- und Güterverkehr und transportieren dabei Personen oder Güter.
Die Ausbildung ist in den beiden Varianten Güterverkehr oder Personenverkehr möglich. Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. In beiden Einsatzgebieten werden die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt:
Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- die Sicherheitsrichtlinien für den Eisenbahnbetrieb anwenden,
- rechtliche Regelungen einhalten; die Rollen der Beteiligten im Eisenbahnbetrieb und ihre Aufgaben im Eisenbahnsystem verstehen und unterscheiden,
- Fahrzeuge sowie Bahn- und Gleisanlagen ein schließlich technischer Serviceeinrichtungen nach ihren Zwecken unterscheiden,
- Steuerung und Sicherung der Zugfolge, Fahrwegelemente und Fahrstraßen in ihrer Funktion beschreiben und unterscheiden,
- Zugbeeinflussungssysteme beschreiben und unterscheiden, Zugbeeinflussungsanlagen bedienen und
- am Notfallmanagement mitwirken.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Aufträge entgegennehmen und die für die Ausführung notwendigen Arbeitsmittel auf ihre Einsatzfähigkeit prüfen,
- Fahrzeuge vor und nach der Fahrt prüfen,
- Bremsen prüfen und bedienen,
- Zug- und Rangierfahrten im Regelfall durchführen,
- Zug- und Rangierfahrten bei Abweichungen und Störungen durchführen,
- Verkehrs-, Personal- und Fahrzeugdispositionen sowie Planung innerhalb des Aufgabengebietes beschreiben und
- Güter transportieren und Personen befördern.
Berufsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- digitalisierte Arbeitswelt,
- Mitwirken an logistischen und betrieblichen Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozessen und
- Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie von Kundenkommunikation.
Abschlussprüfung Teil 2 Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport
Die Modernisierung bzw. Neuordnung eines Ausbildungsberufes schließt stets auch die Aktualisierung der Prüfungsanforderungen ein. Zwei der insgesamt fünf Prüfungsbereiche des neuen Eisenbahners im Betriebsdienst Lokführer und Transport sind jeweils in zwei Teile unterteilt. Dies betrifft im Teil 2 der Abschlussprüfung den Prüfungs-bereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“1. Hier ist zum einen die Zugfahrt als sog. Arbeitsaufgabe durchzuführen – eine berufstypische Aufgabe. Zum anderen wird die Rangierfahrt als Betrieblicher Auftrag umgesetzt, d. h. als ein im Ausbildungsbetrieb tatsächlich anfallender, berufstypischer Auftrag. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Prüfungsinstrumente, denen in der Ausbildungsordnung unterschiedlichen Prüfungsanforderungen zugrunde gelegt werden.
Musterformulare, die für den Betrieblichen Auftrag zu nutzen sind, finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.