Mobilitätsberatung

Auslandsaufenthalte für Auszubildende und Fachkräfte

Immer mehr Betriebe sind auf internationalen Märkten tätig. Gleichzeitig steigt die kulturelle Vielfalt der Kunden und der Mitarbeiter im eigenen Unternehmen. Durch Auslandspraktika während oder nach der Ausbildung erwerben Auszubildende und junge Fachkräfte interkulturelle Kompetenzen. Dies ist die Basis, um berufliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen vorausschauend und professionell zu meistern. Nachwuchskräfte und Unternehmen profitieren von einem Praktikum oder einer Weiterbildung im Ausland.
Die IHK zu Dortmund und die Handwerkskammer Dortmund haben für die Beratung von Auszubildenden, Fachkräften und Unternehmen eigens eine Mobilitätsberaterin beschäftigt.

Alle aktuellen Informationen zur Mobilitätsberatung finden Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer Dortmund.

Allgemeine Informationen für Auszubildende

Die Welt wartet: Andere Kulturen entdecken, fachliche und interkulturelle Kompetenz ausbauen.
An einer Hotelrezeption in Madrid Kundenwünsche erfüllen? Mit anpacken im hohen Norden beim Hausbau? In einer Küche in Paris die neuesten kulinarischen Trends erleben? Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in Litauen etwas Neues erschaffen? Das alles ist möglich! Entdecken Sie durch Ihren Beruf Europa und die Welt mit einem Praktikum im Ausland.
Wohin kann es gehen und für wie lange?
Auszubildende können mit verschiedenen Förderprogrammen über unterschiedliche Längen eine praktische Phase im Ausland absolvieren. Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das z. B. neun Monate. . Häufig können schon Aufenthalte von 2- 4 Wochen spannende Einblicke in andere Arbeitswelten bieten. Die Dauer und das Zielland eines solchen Aufenthalts hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab. Grundsätzlich ist ein Aufenthalt in jedem Land der Welt möglich. Sie können zwischen einem Austausch in einer Gruppe oder einem individuellen Aufenthalt wählen. Die praktische Phase kann auch in einer ausländischen Niederlassung Ihres Betriebs oder bei einem Geschäftspartner stattfinden.
Übrigens auch nach der Ausbildung, bis zu 12 Monate nach der Abschlussprüfung, ist  eine Förderung möglich!
Welche Kosten erwarten mich? Welche Förderungen gibt es?
Während des Auslandsaufenthaltes zahlt der Ausbildungsbetrieb regulär Ihren Lohn weiter. Die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten müssen beim Aufenthalt im Ausland anteilig selbst bezahlt werden – Zuschüsse hierzu sind in den einzelnen Förderprogrammen länderabhängig geregelt und decken meistens den Großteil der Kosten. Die Förderung richtet sich nach dem Land und enthält meistens einen Zuschuss zum Aufenthalt, zu den Reisekosten und sogar zur Vorbereitung auf den Austausch, zum Beispiel einen Sprachkurs. Nehmen Sie während  dieser Zeit Urlaub, werden die Tage aus dem Programm herausgerechnet.
Das ist vertraglich zu regeln
Der Aufenthalt wird zwischen Ihnen und Ihrem Betrieb abgestimmt und bei der zuständigen Kammer angezeigt. Im Ausbildungsvertrag wird eine Zusatzvereinbarung getroffen. Dauert der Aufenthalt länger als acht Wochen, wird mit der Kammer ein Ausbildungsplan abgestimmt. Unsere Empfehlung: Schließen Sie auch mit dem Betrieb im Ausland einen Vertrag ab, um Missverständnisse zu vermeiden.
Berufsschule, Berichtsheft und Europass
Bei einem Aufenthalt im Ausland lassen Sie sich von Ihrer Berufsschule freistellen. Sie müssen im Ausland keine Schule besuchen, sind aber dazu verpflichtet, den Lernstoff selbständig nachzuholen. Das Berichtsheft führen Sie auch während Ihres Auslandsaufenthaltes weiter.
Außerdem empfehlen wir Ihnen die Dokumentation Ihres Aufenthaltes mithilfe des Europass Mobilität. Mit diesem Dokument können Sie die im Rahmen Ihres Auslandsaufenthaltes erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten gut sichtbar darstellen und er ist ein Plus für spätere Bewerbungen.
Versicherungsschutz
Der Schutz der deutschen Sozialversicherungen besteht innerhalb der EU (sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) weiter, da der Auslandsaufenthalt Teil der Ausbildung ist und die Ausbildungsvergütung weiter gezahlt wird. Sie verfügen also auch bei der Tätigkeit im ausländischen Betrieb über Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
Vor Ihrem Aufenthalt bestätigen Sie das durch ein entsprechendes Formular, der A1-Bescheinigung. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite der  Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA).
Empfehlenswert ist es außerdem, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die weitere Leistungen wie bspw. einen Auslandskrankenrücktransport abdeckt. Zudem sollte die zuständige Berufsgenossenschaft über den Auslandsaufenthalt informiert werden.
In Ländern außerhalb der EU besteht der Versicherungsschutz nur dann weiter, wenn es ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland gibt. Die DVKA stellt auch hier die entsprechenden Informationen zu den jeweiligen Antragsverfahren zur Verfügung. 
Existiert kein Abkommen, muss eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das ist oftmals gegen einen geringen Aufpreis über die eigene Krankenkasse möglich.

Allgemeine Informationen für Fachkräfte 

Erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft! Sammeln Sie internationale Erfahrung!
Ein berufsbezogener Aufenthalt im Ausland bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fachkenntnisse zu erweitern, neue Arbeitsmethoden kennenzulernen und frische Ideen für Ihren Arbeitsbereich zu gewinnen.
In der Zusammenarbeit mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen erlangen Sie  wertvolle interkulturelle Kompetenz und machen sich so zu einer gefragten Fachkraft.
Dauer und Land
Auslandsaufenthalte von Fachkräften sind über eine Entsendung möglich. Eine zeitliche Begrenzung besteht dabei nicht. Grundsätzlich ist eine Entsendung in jedes Land der Welt möglich.
Vertragliches
Die Entsendung müssen Sie in Form einer Änderung des Arbeitsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als einen Monat, müssen neben der grundsätzlichen Vereinbarung die genaue Dauer, die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, alle zusätzlichen Entgelte und Sachleistungen sowie die Bedingungen für die Rückkehr schriftlich festgehalten werden. Es sollte außerdem festgehalten werden, ob das deutsche oder ausländische Recht für die Zeit der Entsendung gelten soll. Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, muss dieser der Entsendung zustimmen.
Versicherung
In der Regel besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen im europäischen Raum weiter. Vor Ihrem Aufenthalt bestätigen Sie das durch ein entsprechendes Formular, der A1-Bescheinigung. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite der  Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA)
Empfehlenswert ist es außerdem, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die weitere Leistungen wie bspw. einen Auslandskrankenrücktransport abdeckt.
In Ländern außerhalb der EU besteht der Versicherungsschutz nur dann weiter, wenn es ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland gibt. Die DVKA stellt auch hier die entsprechenden Informationen zu den jeweiligen Antragsverfahren zur Verfügung:
Existiert kein Abkommen, muss eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das ist oftmals gegen einen geringen Aufpreis über die eigene Krankenkasse möglich.
Steuerpflicht
Bleibt Ihr Wohnsitz während der Entsendung im Inland bestehen, ist Ihr Arbeitslohn weiterhin im Inland steuerpflichtig. Halten Sie sich nicht länger als 183 Tage im Ausland auf, werden alle Einkünfte im Inland besteuert.
Dauert die Entsendung länger, steht in der Regel dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu und die entsprechenden Einkünfte werden im Wohnsitzstaat freigestellt. Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Ausland - Infos für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, sowie beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Bundesministerium für Finanzen.

Allgemeine Informationen für Unternehmen und Berufsschulen

Sie möchten Ihren Auszubildenden etwas Neues bieten oder Ihre Fachkräfte und Ausbilderinnen und Ausbilder in Ihrer Entwicklung unterstützen? Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen berufsbezogenen Aufenthalt im Ausland.
Innovationskraft und Eigenverantwortung sind Fähigkeiten, die durch einen praktischen Aufenthalt im Ausland besonders gefördert werden. In fremde Arbeitswelten einzutauchen, bringt neue Perspektiven auf den eigenen Beruf mit sich und begünstigt die Flexibilität Ihrer Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer.
Dazu reichen häufig schon kurze Auslandsaufenthalte von nur zwei bis vier Wochen aus, die z.B. von dem Programm Lift!  gefördert werden.
Profitieren Sie von interkultureller Kompetenz und verbesserten Fremdsprachenkenntnissen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kontakten ins Ausland und steigern Sie gleichzeitig ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber.
Allgemeine Informationen
Auszubildende können mit verschiedenen Förderprogrammen über unterschiedliche Längen eine praktische Phase im Ausland absolvieren. Die Dauer und das Zielland eines solchen Aufenthalts, hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab. Grundsätzlich ist ein Aufenthalt in jedem Land der Welt möglich. Gerade für Ländern der Europäischen Union gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten. Sie können zwischen einem Austausch in einer Gruppe oder einem Einzelaustausch wählen. Die praktische Phase kann auch in einer ausländischen Niederlassung Ihres Betriebs oder bei einem Geschäftspartner stattfinden.
Den Zeitpunkt können Sie als Unternehmen in Absprache mit Ihrer Auszubildenden oder Ihrem Auszubildenden selbst festlegen, so dass dieser bestmöglich in den Ablauf der Ausbildung, den Rahmenplan, die Prüfungstermine und auch Ihre betrieblichen Abläufe integriert werden kann.
Welche Kosten erwarten mich als Betrieb? Welche Förderungen gibt es?
Ihnen als Ausbildungsbetrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Da der Ausbildungsvertrag während eines Auslandsaufenthaltes unberührt bleibt, muss lediglich die Ausbildungsvergütung weiterhin gezahlt werden. Die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten müssen beim Aufenthalt im Ausland anteilig vom Auszubildenden selbst bezahlt werden – Zuschüsse hierzu sind in den einzelnen Förderprogrammen länderabhängig geregelt.
Die Förderung richtet sich nach dem Land und enthält meistens einen Zuschuss zum Aufenthalt, zu den Reisekosten und sogar zur Vorbereitung auf den Austausch, zum Beispiel einen Sprachkurs.
Das ist vertraglich zu regeln:
Für die Dauer des Aufenthalts stellen Sie Ihre Auszubildende oder Ihren Auszubildenden frei. Der Aufenthalt wird abgestimmt und bei der zuständigen Kammer angezeigt. Im Ausbildungsvertrag wird eine Zusatzvereinbarung getroffen. Dauert der Aufenthalt länger als acht Wochen, wird mit der Kammer ein Ausbildungsplan abgestimmt. Unsere Empfehlung: Schließen Sie auch mit dem Betrieb im Ausland einen Vertrag oder eine Lernvereinbarung ab, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Regelfall ist dies im Rahmen der Förderprogramme generell vorgesehen.
Für Berufsschulen
Eine Vielzahl von Berufsschulen verfügt bereits über ein eigenes Angebot zur Entsendung im Rahmen von Auslandspraktika. Wir als IHK zu Dortmund können Ihnen bei Ihrer Arbeit mit den Auszubildenden zur Seite stehen. Im Rahmen der Mobilitätsberatung unterstützen wir Sie mit kostenfreien Werbematerialien, bieten Beratungen an Ihrer Schule und Betreuung im Rahmen des Antragsprozesses an.
Auslandsaufenthalte für Fachkräfte und Bildungspersonal
Einen beruflichen Auslandsaufenthalt können nicht nur Auszubildende absolvieren.
Auch für Fachkräfte besteht innerhalb eines Jahres nach der Abschlussprüfung die Möglichkeit, Fördergelder für ein Praktikum außerhalb Deutschlands zu beantragen.
Auslandsaufenthalte von Fachkräften sind generell über eine Entsendung möglich. Eine zeitliche Begrenzung besteht dabei nicht. Grundsätzlich ist eine Entsendung in jedes Land der Welt möglich.
Auch Ausbilderinnen und Ausbilder können finanzielle Unterstützung für entsprechende Bildungsreisen beantragen.
ERASMUS für junge Unternehmer und Unternehmerinnen
Mit dem grenzüberschreitenden Austauschprogramm erhalten angehende Unternehmerinnen und Unternehmer die Chance, bei einem erfahrenen Unternehmer im europäischen Ausland das nötige Know-how für die Gestaltung eines erfolgreichen Business  zu erlangen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Für eine Zeitspanne von einem bis sechs Monaten stehen den Teilnehmenden, je nach Gastland, von 530 Euro bis zu 1.100 Euro pro Aufenthalt als Reise- sowie Unterkunftskostenzuschuss zur Verfügung. Mehr Informationen hier:
Weitere Informationen, Flyer und Tipps zu Auslandsaufenthalten, Bewerbungshilfen sowie Formularen & Anträgen finden Sie unter „Weitere Informationen“ auf dieser Seite. 
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