Recht und Steuern
EmpCo-Richtlinie - Prüfen Sie Ihre Umweltaussagen
Ab dem 27. September 2026 gelten für Werbung mit Umweltaussagen deutlich strengere Regeln. Das betrifft nicht nur große Konzerne und nicht nur Werbekampagnen. Betroffen ist jede Aussage, die einen Umweltvorteil behauptet — auf der Verpackung, im Katalog, auf der Website, im Angebot, im Firmennamen.
Prüfen Sie mit unserem Tool Ihre Umweltwerbung selbst, nachdem Sie die Hinweise zur Benutzung auf dieser Seite gelesen haben - und das ohne Uploads und komplett kostenfrei!
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Hilfsmittel ohne Juristendeutsch — für alle, die im Unternehmen über Werbetexte, Verpackungen und Produktangaben entscheiden.
| Für wen | Marketing, Vertrieb, Produktmanagement, Geschäftsführung — juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig |
|---|---|
| Wozu | Sie finden heraus, welche Ihrer Umweltaussagen ab dem 27. September 2026 ein Problem werden — und was Sie stattdessen sagen können |
| Zeitbedarf | 15 Minuten für diese Anleitung · 5 bis 10 Minuten je geprüfter Aussage |
| Was Sie brauchen | Nur einen Browser. Keine Installation, keine Anmeldung, keine Kosten |
| Wo | Auf der Website der IHK zu Dortmund. Einfach die Seite www.ihk.de/dortmund/greenclaim aufrufen und loslegen |
| Wichtig | Das Werkzeug ist keine Rechtsberatung. Es zeigt Ihnen, wo Sie hinschauen müssen — die verbindliche Bewertung bleibt Sache einer Anwältin oder eines Anwalts |
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Kostenfrei, ohne Anmeldung, keine Datenübertragung
Die IHK zu Dortmund stellt dieses Werkzeug als kostenfreien Service zur Verfügung. Sie müssen sich nicht registrieren und nichts herunterladen. Ihre Prüfdaten bleiben dabei auf Ihrem Rechner — Werbeaussagen, hochgeladene Dateien und Ergebnisse werden nicht an einen Server übertragen. |
Hinweise zur Benutzung des GreenClaim-Checktools
- 1 Worum es geht — in fünf Minuten
1.1 Was neu ist
Der Gesetzgeber hat mehrere Werbepraktiken auf eine Liste gesetzt, die ohne jede Einzelfallprüfung verboten sind. Wer dagegen verstößt, kann sofort abgemahnt werden — es gibt keine Bagatellgrenze und keine Abwägung.Was künftig verboten ist Beispiel aus der Praxis Pauschale Umweltwerbung, die Sie nicht mit einem anerkannten Umweltzeichen belegen können „Umweltfreundliche Verpackung“ ohne weitere Angabe Eigene Siegel und Gütezeichen ohne unabhängige Zertifizierung Ihr selbst gestaltetes „Öko-Logo“ auf der Verpackung Umweltaussagen über das ganze Produkt, wenn nur ein Teil gemeint ist „Aus Recyclingmaterial“, obwohl nur die Umverpackung recycelt ist Klimaneutralität von Produkten, die auf dem Kauf von Klimazertifikaten beruht „Klimaneutral produziert“ durch Ausgleichszahlungen Werbung mit etwas, das ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist „FCKW-frei“ bei Stoffen, die längst verboten sind Zusätzlich gilt: Wer mit Zielen für die Zukunft wirbt — etwa „klimaneutral bis 2035“ —, braucht dafür einen öffentlich einsehbaren Plan, der von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft wird.1.2 Die gute Nachricht
Sie brauchen kein Umweltzeichen, um über Umwelt zu sprechen
Verboten sind pauschale Aussagen — nicht konkrete. Das Gesetz enthält dafür einen ausdrücklichen Ausweg:
Wenn Sie unmittelbar neben der Aussage und gut sichtbar erklären, worauf sie sich genau bezieht, ist es rechtlich schon keine „allgemeine Umweltaussage“ mehr. Dann brauchen Sie auch kein Zertifikat. Aus „umweltfreundliche Verpackung“ wird „Faltschachtel aus 87 % Recyclingkarton, Klebstoff lösemittelfrei“ — und das Problem ist gelöst. Wichtig ist dabei nur: gleich prominent und auf demselben Medium. Ein Sternchenhinweis, ein QR-Code oder ein Link auf eine Unterseite genügen nicht.1.3 Was das Werkzeug leistet — und was nicht
Das leistet es Das leistet es nicht Es zeigt Ihnen, welche gesetzlichen Regeln für Ihre Aussage überhaupt einschlägig sind Es sagt Ihnen nicht rechtsverbindlich, ob Ihre Werbung zulässig ist Es stellt die Fragen, auf die es rechtlich ankommt — in verständlicher Sprache Es kennt Ihren Sachverhalt nicht und prüft Ihre Angaben nicht nach Es macht konkrete Vorschläge, wie Sie eine Aussage retten oder ersetzen können Es ersetzt keine anwaltliche Prüfung, besonders nicht bei Firmennamen und Marken Es dokumentiert, dass und wie Sie geprüft haben Es übernimmt keine Verantwortung für das Ergebnis Merksatz: Das Werkzeug denkt nicht für Sie, es fragt für Sie. Die Qualität des Ergebnisses hängt vollständig davon ab, wie ehrlich und genau Sie die Fragen beantworten. Wer sich selbst in die Tasche lügt, bekommt ein grünes Ergebnis und trotzdem eine Abmahnung. - 2 Vorbereitung
Nehmen Sie sich vor der ersten Prüfung zwanzig Minuten Zeit. Das ist gut investiert, weil Sie sonst mitten in der Prüfung feststellen, dass Ihnen die Antworten fehlen.
2.1 Sammeln Sie Ihre Aussagen
Die meisten Unternehmen unterschätzen, wie viele Umweltaussagen sie tatsächlich verwenden. Gehen Sie diese Liste durch und notieren Sie alles, was einen Umweltvorteil behauptet:Wo Sie suchen sollten Woran Sie denken müssen Verpackung und Etikett Aufdrucke, Symbole, Farbwelten, Siegel, auch auf dem Umkarton Website und Onlineshop Startseite, Produktseiten, Kategorieseiten, Über-uns-Seite, Nachhaltigkeitsseite Katalog, Preisliste, Datenblatt Auch ältere Auflagen, die noch im Umlauf sind Marktplätze Amazon, eBay und andere Listings, oft mit alten Texten Messe und Außendienst Roll-ups, Displays, Präsentationen, Verkaufsunterlagen Firmen- und Produktnamen Alles mit „grün“, „öko“, „eco“, „nature“, „bio“, „klima“ Bilder und Symbole Blätter, Wassertropfen, Recyclingpfeile, grüne Häkchen, Erdkugeln E-Mail und Korrespondenz Signaturen, Briefbögen, Angebotsvorlagen Der häufigste blinde Fleck
Bilder und Symbole zählen genauso wie Text. Ein grünes Blatt auf der Verpackung kann rechtlich ein Siegel sein — auch wenn Sie es nie als Siegel gemeint haben. Entscheidend ist, was ein durchschnittlicher Käufer darin sieht, nicht was Ihre Grafikagentur beabsichtigt hat.2.2 Legen Sie Ihre Unterlagen bereit
Für die Prüffragen brauchen Sie Zugriff auf folgende Informationen. Wenn Sie etwas davon nicht haben, ist das selbst schon ein Ergebnis — dann fehlt Ihnen der Nachweis, den Sie im Streitfall vorlegen müssten.- Zertifikate: Welche Umweltzeichen führen Sie? Für welche Produkte genau, und wie lange noch gültig?
- Materialdaten: Woraus besteht das Produkt, woraus die Verpackung, und mit welchen Anteilen?
- Klimadaten: Falls Sie mit Klimaneutralität werben: Beruht sie auf eigener Einsparung oder auf zugekauften Zertifikaten?
- Siegelunterlagen: Wer gibt Ihre Siegel heraus, und nach welchen Kriterien?
- Zukunftspläne: Falls Sie mit Zielen werben: Gibt es einen schriftlichen Plan, ist er öffentlich, wird er extern geprüft?
- 3 So arbeiten Sie mit dem Werkzeug
Rufen Sie die Seite auf der Website der IHK zu Dortmund auf. Es öffnet sich nichts zum Herunterladen — Sie arbeiten direkt im Browserfenster.Zwei Dinge vorab
Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Rechner. Werbeaussagen, hochgeladene Kataloge und Ergebnisse werden nicht übertragen. Ihre Arbeit wird automatisch in Ihrem Browser gespeichert. Wenn Sie die Seite später erneut aufrufen, können Sie weitermachen, wo Sie aufgehört haben. Näheres in Kapitel 5.3.1 Schritt 1 — Die Aussage erfassen
Zuerst wählen Sie oben aus, was Sie prüfen wollen. Diese Auswahl ist wichtiger, als sie aussieht:Auswahl Wann Sie diese nehmen Werbeaussage / Text Der Normalfall. Ein Satz, ein Slogan, eine Produktbeschreibung Siegel, Label oder Grafik Immer, wenn ein Zeichen, Logo oder Symbol im Spiel ist — auch wenn es gar keinen Text enthält. Beschreiben Sie dann einfach, was zu sehen ist Firmen- oder Markenname Wenn Ihr Unternehmens- oder Produktname einen Umweltbezug hat. Führt immer zu einem Hinweis auf anwaltliche Prüfung Die wichtigste Frage: Wer kann die Aussage sehen?Hier machen die meisten Unternehmen einen Fehler, der teuer wird. Viele denken: Wir liefern nur an Händler, also gelten die Verbraucherregeln nicht für uns. Das stimmt so nicht.Ihre Antwort Was das bedeutet Verbraucher werden direkt angesprochen Alle Regeln gelten in vollem Umfang Über die Lieferkette oder öffentlich einsehbar Ebenfalls alle Regeln. Das ist der Fall, den viele übersehen Reine B2B-Kommunikation im geschlossenen Kreis Die Verbotsliste greift nicht unmittelbar — geprüft wird trotzdem weiter Warum B2B nicht bedeutet, dass Sie außen vor sind
Sie drucken „klimaneutrale Verpackung“ auf Ihre Lieferverpackung. Ihr Kunde, ein Einzelhändler, stellt genau diese Verpackung in den Verkaufsraum oder gibt sie dem Endkunden mit. Damit steht Ihre Aussage vor dem Verbraucher. Ihre Kommunikation war B2B, die Wahrnehmung ist B2C — und die Verbotsregeln greifen.
Dasselbe gilt für alles, was Ihr Abnehmer unverändert weiterverwendet: Produktbilder, Datenblätter, Katalogtexte, Etiketten.
Und selbst im rein geschäftlichen Verkehr endet die Prüfung nicht. Dort gilt das allgemeine Irreführungsverbot, und die Gerichte messen daran, was auf der Verbotsliste steht.3.2 Schritt 2 — Die Prüffragen beantworten
Das Werkzeug zeigt Ihnen jetzt, welche gesetzlichen Regeln für Ihre Aussage einschlägig sein könnten. Meist sind es mehrere gleichzeitig — das ist normal und kein Fehler. Zu jeder Regel stellt es Ihnen zwei bis sechs Fragen.Unter jeder Frage steht eine kurze Erklärung, warum die Frage rechtlich wichtig ist. Lesen Sie diese Erklärung. Sie ist der eigentliche Lerneffekt und beantwortet meist schon, worauf die Frage hinauswill.Drei Regeln für ehrliche Antworten- Wenn Sie etwas nicht wissen, wählen Sie „nicht bekannt“ oder „nicht geprüft“. Raten Sie nicht. Ein ehrliches Nichtwissen führt zu einem gelben Ergebnis mit einer klaren Aufgabe — eine geratene Antwort führt zu einem falschen Ergebnis.
- Beantworten Sie die Fragen so, wie ein Außenstehender die Sache sehen würde. Nicht so, wie Sie es gemeint haben.
- Wenn eine Frage zwei Antworten zulässt, nehmen Sie die ungünstigere. Das ist die Antwort, die ein Gericht wählen würde.
Die drei Fragen, bei denen es am häufigsten haktFrage Was gemeint ist „Ist die Aussage klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium spezifiziert?“ Steht die Erklärung, was genau Sie meinen, gleich groß und gleich sichtbar direkt daneben? Auf derselben Verpackung, derselben Seite, im selben Spot? Dann ja. Steht sie klein, am Rand, in einer Fußnote, hinter einem QR-Code oder auf einer verlinkten Seite? Dann nein „Woraus ergibt sich die behauptete Klimawirkung?“ Haben Sie tatsächlich weniger ausgestoßen — durch Ökostrom, Abwärmenutzung, andere Materialien? Das ist Reduktion. Oder haben Sie Klimazertifikate gekauft und damit rechnerisch ausgeglichen? Das ist Kompensation, und die trägt eine Produktaussage nicht mehr „Haben Sie diese Punkte selbst geprüft?“ Bei Siegeln: Haben Sie beim Herausgeber nachgefragt und die Antwort abgeheftet? Oder verlassen Sie sich darauf, dass der das schon richtig machen wird? Nur das Erste zählt. Im Streitfall haften Sie, nicht der Herausgeber 3.3 Schritt 3 — Das Ergebnis lesen
Sie bekommen für jede einschlägige Regel ein eigenes Ergebnis. Es kann sein, dass eine Aussage gleichzeitig grün, gelb und rot bewertet wird — dann gilt immer das strengste Ergebnis.Farbe Was sie bedeutet Was Sie tun Rot — Unzulässig Die Aussage erfüllt einen Verbotstatbestand. Es gibt keine Abwägung und keine Bagatellgrenze Ändern oder entfernen. Vor dem 27.09.2026 Gelb — Prüfen Es fehlen Angaben, oder die Aussage ist nur unter Bedingungen tragfähig Fehlende Nachweise beschaffen, dann erneut prüfen Grün — Tragfähig Nach Ihren Angaben liegt kein Verbotstatbestand vor Belege sichern und Gültigkeit im Blick behalten Rot mit Rahmen — Anwalt erforderlich Firmen- und Markennamen. Hier greifen zusätzlich Regeln, die dieses Werkzeug nicht abbilden kann Anwaltliche Prüfung veranlassen. Nicht selbst entscheiden Unter der Bewertung finden Sie die Maßnahmen. Sie sind nach Dringlichkeit sortiert und enthalten konkrete Formulierungsbeispiele. Das ist der eigentlich nützliche Teil — dort steht nicht nur, was falsch ist, sondern was Sie stattdessen schreiben können.Der Ausdruck
Über „Ergebnis drucken oder als PDF sichern“ erhalten Sie ein Dokument für Ihre Ablage. Es beginnt mit dem Satz, dass es kein Nachweis der Zulässigkeit ist. Das ist beabsichtigt. Legen Sie es niemandem als Bestätigung vor, Ihre Werbung sei geprüft und in Ordnung — es dokumentiert, dass Sie sich mit der Sache befasst haben. Genau das ist im Streitfall aber wertvoll, weil es gegen den Vorwurf hilft, Sie hätten vorsätzlich gehandelt. - 4 Mehrere Aussagen auf einmal prüfen
Wenn Sie einen ganzen Katalog oder eine Broschüre prüfen wollen, nutzen Sie den Bereich „Bestand importieren“ ganz oben.
4.1 PDF- oder Word-Datei einlesen
Ziehen Sie die Datei in das linke Feld. Das Werkzeug liest den Text, sucht nach Umweltaussagen und erstellt daraus eine Fundliste. Identische Aussagen werden zusammengefasst — wenn „klimaneutral produziert“ zwanzigmal im Katalog steht, prüfen Sie es einmal, und die Antwort gilt für alle zwanzig Stellen.Klicken Sie in der Fundliste auf „Prüfen“, um eine Aussage zu bearbeiten. Danach kommen Sie mit „Nächste aus Fundliste“ direkt zur nächsten.Auch hier bleibt die Datei bei Ihnen. Sie wird im Browser ausgewertet und nicht hochgeladen.Was der Import nicht findet
Eingescannte PDFs ohne Textebene — dort ist der Text nur ein Bild. Bilder und Siegel innerhalb der Datei. Die müssen Sie gesondert über das rechte Feld einlesen. Formulierungen, die keinen der hinterlegten Signalbegriffe enthalten. Gehen Sie deshalb zusätzlich selbst durch das Dokument.4.2 Siegel und Grafiken prüfen
Ziehen Sie Bilddateien in das rechte Feld. Sie sehen dann alle Grafiken als Übersicht und markieren, was ein Kunde als Gütezeichen lesen könnte. Seien Sie dabei großzügig — im Zweifel markieren.Warum Sie das entscheiden und nicht die Software: Ob ein Siegel erlaubt ist, hängt nicht davon ab, wie es aussieht, sondern davon, wer es vergibt und nach welchen Regeln. Das steht nicht im Bild.Bei der Recherche hilft das Siegelverzeichnis der Verbraucherzentrale NRW unter siegelklarheit.de — dort finden Sie zu vielen gängigen Siegeln Angaben zu Herausgeber, Kriterien und Überwachung. Das Werkzeug verlinkt es an der passenden Stelle.Eine wichtige Einschränkung dazu: Die dortige Bewertung misst, wie anspruchsvoll und glaubwürdig ein Siegel inhaltlich ist. Das Gesetz fragt etwas anderes, nämlich ob hinter dem Siegel ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung steht. Eine gute Bewertung dort bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Sie das Siegel weiterverwenden dürfen — und ein dort nicht gelistetes Siegel ist nicht automatisch unzulässig. - 5 Arbeit sichern und fortsetzen
Eine gründliche Prüfung schafft man selten in einem Zug. Deshalb merkt sich das Werkzeug Ihren Stand — auf zwei Wegen, die Sie beide kennen sollten.
5.1 Automatisch in Ihrem Browser
Sobald Sie eine Aussage ins Register übernehmen oder eine Datei einlesen, wird Ihr Arbeitsstand gespeichert. Unten rechts erscheint kurz eine Bestätigung. Rufen Sie die Seite später erneut auf, steht oben ein Knopf „Gespeicherte Arbeit fortsetzen“ mit Datum und Anzahl der geprüften Aussagen.Was Sie darüber wissen müssen
Der Stand liegt auf Ihrem Gerät und wird nicht übertragen — das ist der Vorteil. Er ist aber an genau diesen Browser gebunden. An einem anderen Rechner, in einem anderen Browser oder im privaten Fenster ist er nicht vorhanden. Wenn Sie Browserdaten oder den Verlauf löschen, ist er ebenfalls weg. Für die Nachweisdokumentation verlassen Sie sich deshalb bitte nicht darauf. Nutzen Sie den Ausdruck und die Sicherung als Datei.5.2 Als Datei sichern
Im Abschnitt „Arbeitsstand sichern“ legen Sie Ihren Stand als Datei ab. Das brauchen Sie in drei Situationen:- Sie wollen die Prüfung an einem anderen Rechner fortsetzen.
- Sie wollen den Stand im Unternehmen ablegen, damit auch andere darauf zugreifen können.
- Sie wollen sichergehen, dass nichts verloren geht.
Über „Datei laden“ holen Sie den Stand jederzeit zurück. Die Datei enthält Ihr Register und Ihre Fundliste — keine personenbezogenen Daten, sofern Sie nicht selbst welche in die Aussagen geschrieben haben. Wollen Sie ganz von vorn beginnen, nutzen Sie „Alles löschen und neu beginnen“. Damit werden der gespeicherte Stand, das Register, die Fundliste und die gerade laufende Prüfung entfernt. Bereits gedruckte Berichte und als Datei gesicherte Stände bleiben davon unberührt — sichern Sie also vorher, wenn Sie etwas behalten wollen.5.3 Wenn sich die Rechtslage ändert
Die hinterlegten Regeln werden gepflegt, sobald sich die Rechtsprechung zu den neuen Vorschriften entwickelt. Weil Sie das Werkzeug über die Website nutzen, arbeiten Sie immer automatisch mit dem aktuellen Stand — Sie müssen nichts aktualisieren.Nehmen Sie eine ältere gespeicherte Arbeit wieder auf, die nach einem früheren Regelstand entstanden ist, weist das Werkzeug Sie darauf hin. Prüfen Sie die betroffenen Aussagen dann bitte erneut. - 6 Die sechs Prüfbereiche in Alltagssprache
Damit Sie die Ergebnisse einordnen können, hier die sechs Bereiche, die das Werkzeug prüft — ohne Paragrafen.
Bereich Die Frage dahinter Typischer Fehler Pauschale Umweltwerbung Behaupten Sie einen Umweltvorteil, ohne zu sagen, worin er besteht? „Umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ ohne jede Erläuterung Siegel und Zeichen Steht hinter Ihrem Siegel eine echte, unabhängige Zertifizierung? Selbst entworfenes Logo, oder ein Verbandslabel, das nur Mitglieder bekommen Klimaneutralität Haben Sie wirklich weniger ausgestoßen, oder nur ausgeglichen? „Klimaneutral“ auf dem Produkt, obwohl Zertifikate zugekauft wurden Reichweite der Aussage Gilt Ihre Aussage für das ganze Produkt oder nur für einen Teil? „Aus Recyclingmaterial“, wenn nur die Umverpackung gemeint ist Zukunftsversprechen Gibt es einen öffentlichen, extern geprüften Plan? „Klimaneutral bis 2035“ ohne veröffentlichten Fahrplan Selbstverständlichkeiten Werben Sie mit etwas, das ohnehin Pflicht ist? Hinweise auf Stoffe, die längst verboten sind Ein siebter Bereich kommt hinzu, wenn Sie im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen tätig sind: Verwechslungsgefahr mit Zeichen von Wettbewerbern, und unterschiedliche Produktqualität in verschiedenen EU-Ländern bei gleicher Aufmachung. Diese beiden Punkte gelten unabhängig davon, ob Verbraucher Ihre Werbung sehen. - 7 Was Sie mit dem Ergebnis machen
7.1 Die vier Wege aus einem roten Ergebnis
Weg Wann er passt Aufwand Konkretisieren Fast immer der beste Weg. Sie sagen statt „umweltfreundlich“, was genau der Vorteil ist — mit Zahl und Bezug Sie brauchen belastbare Daten aus Produktion oder Einkauf Weglassen Bei Begriffen, die sich nicht retten lassen — etwa „nachhaltig“ oder „verantwortungsvoll“ Gering, aber bedruckte Verpackungen brauchen Vorlauf Belegen Wenn Sie auf die pauschale Aussage nicht verzichten wollen Zertifizierung dauert 3 bis 9 Monate und kostet Umstellen Bei Klimaaussagen: von zugekauftem Ausgleich auf tatsächliche Einsparung Meist ein mehrjähriges Projekt 7.2 Denken Sie an die Vorlaufzeiten
Der 27. September 2026 ist eine harte Grenze. Planen Sie rückwärts:Was Wie lange es dauert Text auf der Website ändern Sofort Neue Produktbilder und Datenblätter Wochen Katalog und Preisliste Bis zum nächsten Druck — planen Sie den Termin jetzt Bedruckte Verpackung Monate, plus Aufbrauch vorhandener Bestände Zertifizierung erwerben 3 bis 9 Monate — dafür ist es jetzt knapp Firmennamen ändern Ein Jahr und mehr, mit Folgen für Verträge und Marktauftritt Verpackungen sind der Engpass
Wenn Sie eine Aussage oder ein Siegel auf bedruckten Verpackungen haben, ist das fast immer der kritische Pfad. Klären Sie früh: Wie viele Bestände liegen noch? Bis wann sind sie aufgebraucht? Ist das vor dem 27. September? Falls nicht, brauchen Sie eine Entscheidung — Umetikettierung, Vernichtung oder Verkauf in einen Markt ohne diese Anforderungen.7.3 Legen Sie eine Ablage an
Im Streitfall müssen Sie belegen, dass Ihre Umweltaussage zutrifft. Nicht der Gegner muss beweisen, dass sie falsch ist. Halten Sie deshalb zu jeder Aussage fest:- Den genauen Wortlaut und wo er verwendet wird
- Worauf sich die Aussage stützt — Messwerte, Materialanteile, Zertifikate
- Wer die Angabe geliefert hat und wer sie freigegeben hat
- Bis wann der Nachweis gilt und wann er erneuert werden muss
- Das ausgedruckte Prüfergebnis aus diesem Werkzeug
Führen Sie außerdem vor jeder Veröffentlichung eine Freigabe im Vier-Augen-Prinzip ein: Der Fachbereich liefert den Nachweis, jemand anderes gibt frei. Das kostet zehn Minuten und verhindert die meisten Fälle. - 8 Häufige Fragen
Wir sind ein kleines Unternehmen. Gilt das auch für uns?Ja. Die Verbotstatbestände gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Nur die Bußgeldhöhe hängt vom Umsatz ab — abgemahnt werden kann jeder. In der Praxis trifft es kleine Unternehmen sogar häufiger, weil sie keine Rechtsabteilung haben, die vorher draufschaut.Wir verkaufen nur an Gewerbekunden. Betrifft uns das?Wahrscheinlich ja. Sobald Ihre Aussage einen Verbraucher erreichen kann — über die Verpackung, die Website, Produktbilder oder Unterlagen, die Ihr Kunde weiterverwendet —, gelten die Regeln. Und selbst im rein geschäftlichen Verkehr bleibt das allgemeine Irreführungsverbot anwendbar.Unser Siegel gibt es seit fünfzehn Jahren und niemand hat sich beschwert.Das schützt nicht. Bekanntheit und langjährige Nutzung sind keine Kriterien des Gesetzes. Entscheidend ist allein, ob hinter dem Siegel ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung steht.Der Siegelherausgeber hat uns versichert, dass alles in Ordnung ist.Diese Versicherung entlastet Sie nicht. Die Prüfpflicht trifft das Unternehmen, das das Siegel verwendet. Fordern Sie eine schriftliche Auskunft an und heften Sie sie ab — und wenn keine kommt, ist das selbst ein Warnsignal.Wir haben ISO 14001. Reicht das?Für pauschale Umweltaussagen nicht. ISO 14001 belegt, dass Sie ein Umweltmanagementsystem betreiben — nicht, dass ein bestimmtes Produkt umweltfreundlich ist. Anerkannt sind nur das EU-Umweltzeichen, Umweltzeichen nach ISO 14024 Typ I wie der Blaue Engel, und unionsrechtlich definierte Höchstleistungen.Können wir „klimaneutral“ weiter verwenden, wenn wir kompensieren?Für Produkte nicht mehr. Für das Unternehmen als Ganzes fällt es nicht unter das ausdrückliche Verbot — bleibt aber am allgemeinen Irreführungsverbot zu messen, und Sie müssen offenlegen, dass es auf Kompensation beruht.Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?Übertragen wird nichts. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser. Gespeichert wird Ihr Arbeitsstand nur lokal auf Ihrem Gerät, damit Sie später weiterarbeiten können. Über „Alles löschen und neu beginnen“ im Abschnitt „Arbeitsstand sichern“ entfernen Sie ihn jederzeit selbst.Das Ergebnis passt nicht zu unserem Fall. Was jetzt?Prüfen Sie zuerst Ihre Antworten — meist liegt es an einer Frage, die anders gemeint war. Wenn es dabei bleibt, nutzen Sie bitte das Rückmeldeformular am Seitenende. Solche Hinweise fließen unmittelbar in die Pflege der hinterlegten Regeln ein.Müssen wir jetzt einen Anwalt einschalten?Bei Firmen- und Markennamen ja, immer. Sonst hängt es vom Ergebnis ab: Bei grünen und gelben Befunden können Sie zunächst selbst nacharbeiten. Bei roten Befunden mit wirtschaftlichem Gewicht — Verpackungen, Kampagnen, zentrale Produktclaims — lohnt sich die Prüfung.Können wir das Werkzeug an Geschäftspartner weitergeben?Geben Sie einfach die Adresse der Seite (https://www.ihk.de/dortmund/greenclaim) weiter. Dann arbeitet Ihr Partner mit dem aktuellen Stand — und Sie müssen nichts versenden.
- 9 Wenn etwas nicht funktioniert
Problem Lösung Die Seite lädt nicht vollständig Seite neu laden. Falls das nicht hilft, einen anderen Browser versuchen — Chrome, Edge, Firefox oder Safari Beim Einlesen einer PDF-Datei kommt eine Fehlermeldung Bitte Internetverbindung prüfen. Für PDF und Word wird einmalig eine Hilfsbibliothek geladen. Die Prüfung einzelner Aussagen funktioniert auch ohne Aus dem PDF wird kein Text erkannt Vermutlich ein Scan ohne Textebene. Text herauskopieren und einzeln einfügen „Gespeicherte Arbeit fortsetzen“ erscheint nicht Sie nutzen einen anderen Browser oder ein privates Fenster. Der Stand ist an den Browser gebunden, in dem Sie gearbeitet haben Nach dem Löschen der Browserdaten ist alles weg Das lässt sich nicht rückgängig machen. Sichern Sie Ihren Stand künftig zusätzlich als Datei Der Textscan findet meine Aussage nicht Sie können sie trotzdem prüfen: Aussage eingeben und die Prüfpfade durchgehen. Und bitte über das Rückmeldeformular mitteilen, welcher Begriff gefehlt hat
Ihre Rückmeldung hilft
Am Ende der Seite finden Sie ein kurzes Formular mit fünf Fragen und einem Freitextfeld. Es dauert zwei Minuten. Übermittelt wird ausschließlich Ihr Feedback - nichts aus Ihrer Prüfung. Vielen Dank bereits dafür!
Rechtliche Hinweise
Die hier veröffentlichten Hinweise zur Benutzung des GreenClaim-Checktools erläutern die Bedienung eines Selbstprüfungswerkzeugs und geben einen allgemeinen Überblick über die ab dem 27. September 2026 geltende Rechtslage. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Rechtsstand: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43), in Kraft ab 27. September 2026.
Herausgeber: Michael Adel, IHK zu Dortmund · Regelbasis Stand 1. August 2026
Rechtsstand: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43), in Kraft ab 27. September 2026.
Herausgeber: Michael Adel, IHK zu Dortmund · Regelbasis Stand 1. August 2026