IHK zu Dortmund

NRW.BANK.Universalkredit

Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag mit flexiblen Laufzeiten für Existenzgründungen, mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut oder einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW. 
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind
  • ExistenzgründerInnen,
  • mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. € 
  • Angehörige der freien Berufe.
Für Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur sowie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I EU-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist eine Antragstellung nicht möglich. Ferner sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Förderung ausgeschlossen, sowie Umschuldung von öffentlichen Mitteln, von privaten Darlehen und von Gesellschafterdarlehen sowie Umschuldungen/Prolongationen im Rahmen der Fremdvermietung und von Investitionen außerhalb von NRW
Verwendungszweck:
Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, z. B. für Investitionsmaßnahmen und/oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf.
Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Umfang und Konditionen:
  • Förderart: Ratendarlehen und endfällige Darlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
  • Laufzeiten Ratendarlehen:
    • 3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
    • 3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)
    • 10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
    • 15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
    • 20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
  • Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.
  • Ab einem Darlehensbetrag von 1 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen (z. B. Annuitätendarlehen) festgelegt werden.
  • Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit attraktiven, beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.
  • Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.
  • Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Haftungsfreistellung (optional):
Bei Unternehmen, die bereits seit 2 Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ist optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.
Haftungsfreistellungen werden für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 € angeboten. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Darlehenslaufzeit, bei Betriebsmittelfinanzierungen für eine Laufzeit von max. 5 Jahren gewährt.
Voraussetzungen:
Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.
Vorhaben die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sind nur in der beihilfefreien Variante förderfähig.
Antragsverfahren:
Der Antrag ist bei der Hausbank des Antragstellers zu stellen und von dieser der NRW.BANK zuzuleiten.

Fördervariante “Weg vom Gas”

Die Fördervariante des NRW.BANK.Universalkredits mit dem Titel „Weg vom Gas“ unterstützt bei der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Gefördert werden Zinsgünstige Darlehen bis max. 2 Mio. € mit Tilgungsnachlass von 30 % der Darlehenssumme.
Förderbar sind Maßnahmen, die im Produktionsprozess einer Umstellung von sämtlichen fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien dienen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der NRW.BANK.