Förderungen für Gütertransporte auf der Schiene
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Die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf den Verkehrsträger Schiene ist eines der übergeordneten Ziele der Fördermöglichkeiten. Unternehmen im Bereich Transport und Logistik stehen dafür die folgenden Angebote zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen der Branche Straßenverkehre.
Fördermittelgeber
Grundsätzlich gibt es Fördermöglichkeiten des Bundes sowie des Landes Brandenburg, als auch auf EU-Ebene.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die Bewilligungsbehörde für Zuwendungen des Bundes für Investitionen in die Schieneninfrastruktur auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen oder von Förderrichtlinien.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt vor Ort mit zahlreichen Förderprogrammen.
Grundsätzlich gibt es Fördermöglichkeiten des Bundes sowie des Landes Brandenburg, als auch auf EU-Ebene.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die Bewilligungsbehörde für Zuwendungen des Bundes für Investitionen in die Schieneninfrastruktur auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen oder von Förderrichtlinien.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt vor Ort mit zahlreichen Förderprogrammen.
Im folgenden ist eine Auswahl zusammengestellt einzelner Förderprogramme, die für Unternehmen des Kammerbezirks der IHK Cottbus relevant sind.
Förderung von Gleisanschlüssen
Die sogenannte Anschlussförderrichtlinie des Bundes ist seit Anfang 2021 in Kraft und tritt damit die „Nachfolge“ der Gleisanschlussförderrichtlinie an.
Was wird gefördert?
- Der Neubau,
- die Reaktivierung,
- der Ausbau und
- der Ersatz
von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Anlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen.
Wer wird gefördert?
Finanzielle Zuwendungen erhalten Unternehmen in privater Rechtsform. Wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass sich die Unternehmen verpflichten, innerhalb des Förderzeitraums bei Ersatz mindestens das bisherige bzw. bei Neu-, Ausbau und Reaktivierung das neue zusätzliche Frachtvolumen über den geförderten Anschluss auf der Schiene zu transportieren. Bei Nichterreichung dieses Frachtvolumens ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Wie hoch ist die Förderung?
Von den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben werden bis zu 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, bei multifunktionalen Anlagen sogar bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung beträgt als Höchstwert je Tonne pro Jahr oder je 1.000 Tonnenkilometer erzielter Schienengüterverkehrsleistung einheitlich bis zu 10 Euro pro Tonne oder bis zu 40 Euro pro 1.000 Tonnenkilometer. Bei leichten Gütern beträgt die Förderung 300 Euro je Güterwagen und 120 Euro je 100 Güterwagenkilometer. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entscheidet über die Bewilligung von Bundesmitteln nach der Richtlinie zur Förderung des Gleisanschlusses.
Wie beantrage ich die Förderung?
Sie können Ihren Antrag ab 27. Februar 2021 bis 31. Dezember 2025 stellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier:
Förderung anteiliger Trassenentgelte
Der Bund gewährt eine anteilige Förderung der Netto-Beträge der von den bundeseigenen Betreibern der Schienenwege auf Basis der von der Bundesnetzagentur genehmigten Entgeltlisten in Rechnung gestellten Trassenentgelte. Die Förderung erfolgt für tatsächlich erbrachte Betriebsleistungen in Trassenkilometern (Betriebsleistungen) entsprechend der Abrechnung nach den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Deutschen Bahn.
Zuwendungsempfängerin ist die DB InfraGO AG (Erstempfängerin) als Betreiberin der Schienenwege des Bundes. Die Erstempfängerin wird verpflichtet, die Zuwendungen vollständig durch einen anteiligen Abzug von den Netto-Beträgen der Schlussabrechnung der Trassennutzung nach Nummer 5.9.1 der INB beziehungsweise im Fahrplanjahr 2024 der NBN durch die DB InfraGO AG gegenüber dem jeweiligen Letztempfänger weiterzuleiten.
Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr
Innovation ist weiterhin ein großes Schlagwort in der Förderlandkarte. Dafür stehen zum einen eine Förderung vom Eisenbahn-Bundesamt zur Verfügung sowie das Bundesprogramm des BMDV „Zukunft Schienengüterverkehr“ und die Innovationsinitiative mFund.
Förderung der Betriebskosten für Schienengüterverkehrsleistungen im Einzelwagenverkehr
Seit 1. Juni 2024 tritt die „Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (Bk-EWV)“ in Kraft. Damit will die Bundesregierung die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Einzelwagenverkehr finanziell unterstützen und setzt damit Anreize zur Sicherung des Einzelwagenverkehrs in der Fläche sowie für zusätzliche Verkehrsverlagerungen hin zur Schiene.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Schienengüterverkehren auf bundeseigenen und nicht-bundeseigenen Schienenwegen innerhalb Deutschlands. Das Förderkonzept umfasst zwei Förderlinien:
- eine vorrangige Pauschalförderung der sogenannten Bedienung auf der ersten und letzten Meile (Förderlinie 1) und
- eine streckenabhängige Förderung im Hauptlauf als Anschlussförderung (Förderlinie 2) in Form von Bündelungs- oder längenbegrenzten Direktverkehren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eisenbahnverkehrsunternehmen, die zugangsberechtigt sind für den Schienengüterverkehr, sowohl bundeseigene und nicht-bundeseigene Unternehmen im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Einzelwagenverkehr (EWV).
Wie hoch ist die Förderung?
Das Förderkonzept umfasst zwei Förderlinien:
- In Förderlinie 1 wird die Zuwendung im Wege der Festbetragsfinanzierung auf Basis der Bedienung eines Gleisanschlusses, einer Ladestelle oder eines Güterterminals und differenziert nach der Gesamtzahl der jährlich darüber beförderten Wagen pro Gleisanschluss, Ladestelle oder Güterterminal gewährt.
- In Förderlinie 2 wird die Zuwendung im Wege der Anteilsfinanzierung auf Basis beförderter Trassenkilometer gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Höhe des Fördersatzes errechnet sich nach einem angegebenen mathematischen Verfahren.
Wie beantrage ich die Förderung?
Anträge können jährlich bis zum 15.10. für die nächste Netzfahrplanperiode beim EBA gestellt werden. Zum Förderbeginn 2024 endete die Antragsfrist für die derzeit laufende Netzfahrplanperiode 2023/2024 am 14.07.2024.