ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Der ERP-Förderkredit ist eine speziell entwickelte Finanzierungsoption zur Unterstützung von Gründungen, Übernahmen von Unternehmen sowie der aktiven Beteiligung an einem Unternehmen. Diese Förderung ermöglicht es Unternehmern, ihr Vorhaben mit geringerem Risiko umzusetzen und bietet attraktive Konditionen zur Finanzierung ihres Geschäftsmodells.

Förderziel

Das Ziel dieses Programms ist es, Existenzgründern und Unternehmern, die ein Unternehmen übernehmen oder sich aktiv beteiligen möchten, einen erleichterten Zugang zu Kapital zu ermöglichen. Darüber hinaus sind Investitionen zur Festigung und Erweiterung innerhalb der ersten 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme förderfähig, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum neuer oder übernommener Unternehmen zu sichern.

Wer kann den Kredit beantragen?

Die Förderung richtet sich an natürliche Personen, die innerhalb der letzten 5 Jahre eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmer als auch für Mitgesellschafter eines Unternehmens, das neu gegründet oder übernommen wird.

Maximaler Darlehensbetrag

Jeder Antragsteller oder Gesellschafter kann eine Finanzierung von bis zu 500.000 Euro beantragen. Alternativ ist eine Förderung von bis zu 35 % des Finanzierungsanteils möglich, je nachdem, welcher Betrag niedriger ausfällt.

Darlehenslaufzeit

Die Darlehenslaufzeiten bieten flexible Tilgungsoptionen:
  • 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren, um in der Anfangsphase finanzielle Spielräume zu erhalten
  • 15 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren, für langfristige Investitionen und nachhaltige Geschäftsmodelle

Zinsgestaltung

Der Zinssatz wird risikoadjustiert individuell festgelegt, basierend auf den spezifischen Gegebenheiten des Vorhabens und der Bonität des Antragstellers.

Kosten

Zusätzlich zu den Zinsen fallen folgende Gebühren an:
  • Garantieentgelt: 0,98 % p.a.
  • Bürgschaftsentgelt: 1,01 % p.a.
  • Bearbeitungsentgelt: 750,00 EUR pro Antrag

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden alle wesentlichen Maßnahmen zur Unternehmensgründung und -übernahme, darunter:
  • Gründung eines Unternehmens oder einer selbstständigen Tätigkeit
  • Übernahme bestehender Unternehmen, auch innerhalb einer Holdingstruktur
  • Tätige Beteiligung an einem Unternehmen, um eine aktive Rolle in der Unternehmensführung zu übernehmen
  • Erwerb von Anlagevermögen, das zur Unternehmensgründung erforderlich ist
  • Festigungs- und Erweiterungsinvestitionen innerhalb von 5 Jahren nach der Geschäftsaufnahme, um Wachstum und Stabilität zu gewährleisten

Welche Branchen sind förderfähig?

Dieser Kredit kann branchenübergreifend genutzt werden, da kein Branchenausschluss besteht. Somit steht die Förderung allen Unternehmen offen, die die allgemeinen Förderkriterien erfüllen.

Besonderheiten

  • Individueller Eigenmitteleinsatz wird je nach Finanzierungsmodell festgelegt
  • Kombinierbar mit weiteren Bürgschaften der Bürgschaftsbank sowie mit Eigenkapitalformen der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
  • Zusätzliche Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich, um optimale Finanzierungslösungen zu schaffen
  • Keine Sicherheiten erforderlich, was den Zugang zur Finanzierung erheblich erleichtert
  • Keine Haftung des Ehegatten oder der Ehegattin, wodurch das persönliche finanzielle Risiko minimiert wird

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag kann entweder über die Hausbank oder direkt bei der Bürgschaftsbank gestellt werden. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.

Fördervoraussetzungen

Um für den ERP-Förderkredit in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Nachweis einer ausreichenden fachlichen und kaufmännischen Qualifikation des Antragstellers
  • Der Antragsteller muss zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein und aktiv an den betrieblichen Prozessen teilnehmen
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde
  • Ein Businessplan und alle banküblichen Unterlagen müssen vorgelegt werden
  • Das Unternehmen muss den KMU-Kriterien entsprechen, um förderfähig zu sein
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