Was sich 2026 in Deutschland ändert – Die wichtigsten neuen Gesetze und Regelungen
Zum Jahreswechsel 2025/2026 tritt eine Vielzahl neuer Gesetze, Verordnungen und EU-Vorgaben in Kraft. Viele Änderungen betreffen direkt den Arbeitsmarkt, die Steuerpolitik, Digitalisierungsvorhaben der Verwaltung, aber auch Umwelt- und Verbraucherthemen. Nicht alle hier im Überblick vorgestellten Neuerungen sind bereits beschlossen. Vorhaben, die zum Redaktionsschluss noch nicht verkündet sind, wurden mit einem * gekennzeichnet. Maßgeblich ist in jedem Fall der veröffentlichte Text der Gesetze und Verordnungen.
Änderungen, den Arbeitsmarkt betreffend
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen erhalten ab dem 1. Januar 2026 einen deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn. Beschlossen ist ein Anstieg auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Januar 2027 soll der Satz weiter auf 14,60 Euro angehoben werden.
Dadurch wird auch die Minijob-Grenze angehoben, sie steigt auf 603 Euro im Monat.
Dadurch wird auch die Minijob-Grenze angehoben, sie steigt auf 603 Euro im Monat.
Auch beim Thema Entgeltgleichheit wird sich etwas bewegen. Deutschland muss bis zum 7. Juni 2026 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) in nationales Recht umsetzen. Arbeitgeber sollen künftig Gehaltsbandbreiten in Stellenanzeigen angeben und auf Anfrage offenlegen, wie Gehälter intern gebildet werden.
Für Unternehmen bedeutet das mehr Dokumentationspflichten und klare Auskunftsprozesse.
Für Unternehmen bedeutet das mehr Dokumentationspflichten und klare Auskunftsprozesse.
Höhere Freibeträge und Pauschalen
2026 steigen die steuerlichen Freibeträge erneut: Der Grundfreibetrag liegt künftig bei 12.348 Euro, der Kinderfreibetrag bei 9.756 Euro. Auch das Ehrenamt wird steuerlich aufgewertet: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro steigen – beides Teil des geplanten Steueränderungsgesetzes 2026.
Einführung der Aktivrente*
Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Mit der Aktivrente wird belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.
Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte) ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.
Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte) ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.
Prämie für Teilzeit-Aufstockung*
Ein Novum ist die geplante steuerfreie Aufstockungsprämie: Beschäftigte, die ihre Teilzeit über mindestens zwei Jahre erhöhen, sollen pro zusätzlicher Stunde bis zu 225 Euro steuerfrei erhalten können – maximal 4.500 Euro.
Die Maßnahme soll Anreize schaffen, Arbeitsvolumen zu erhöhen und Fachkräftepotenzial besser zu nutzen.
Die Maßnahme soll Anreize schaffen, Arbeitsvolumen zu erhöhen und Fachkräftepotenzial besser zu nutzen.
Neue Sachbezugswerte für 2026*
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2026 wurden veröffentlicht. Sachbezüge sind entgeltliche Leistungen, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten als Teil des Arbeitslohns übermittelt, jedoch nicht in Form einer baren Geldleistung – also alle nicht in Geld gezahlten Vorteile. Das können unter anderem Zulagen zur Verpflegung oder eine Dienstwohnung sein. Grundlage ist der Entwurf zur 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Die neuen Sachbezüge steigen im Vergleich zum Vorjahr erneut an und sollen bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat im Jahr 2026 gelten.
Kampf gegen Schwarzarbeit
Der Bundestag beschloss am 13.11. 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“.
Die Kompetenzen der Zolleinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) werden erweitert. In den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen werden Barbershops, Kosmetikstudios und Lieferdienste, die für Dritte Waren bringen, aufgenommen.
Die Kompetenzen der Zolleinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) werden erweitert. In den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen werden Barbershops, Kosmetikstudios und Lieferdienste, die für Dritte Waren bringen, aufgenommen.
Gesetze und Verordnungen rund um das Unternehmen
Forschung steuerlich stärker gefördert
Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, profitieren ab dem 1. Januar 2026 von erweiterten Förderbedingungen nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Neu sind unter anderem pauschale Gemein- und Betriebskosten von 20 Prozent und höhere Stundensätze für Eigenleistungen.
E-Rechnungen werden Standard
Auch die Wirtschaft steht vor einer digitalen Umstellung: Ab 2027 sollen strukturierte elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich verpflichtend werden. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Steuerprozesse und Bürokratieabbau getan.
Unternehmen müssen deshalb, soweit noch nicht erfolgt, ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme dafür technisch vorbereiten.
Vgl. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (kurz „Wachstumschancengesetz“) BGBl. I 2024 Nr. 108) vom 27. März 2024.
Unternehmen müssen deshalb, soweit noch nicht erfolgt, ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme dafür technisch vorbereiten.
Vgl. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (kurz „Wachstumschancengesetz“) BGBl. I 2024 Nr. 108) vom 27. März 2024.
Gerichte digitalisieren ihre Verfahren*
Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Akte (E-Akte) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit verbindlich.
Wo technische Voraussetzungen noch fehlen, gilt eine Übergangsfrist bis 2027.
Wo technische Voraussetzungen noch fehlen, gilt eine Übergangsfrist bis 2027.
Vgl. Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts.
Regelungen Bereich Umwelt und Energie
Energie- und Steuerentlastungen*
Das Energiesteuergesetz mit der bislang befristeten Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft geht 2026 in eine neue Stufe. Dadurch soll die Stromsteuerlast für die betreffenden Unternehmen dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh abgesenkt werden. Dies betrifft laut Gesetzesbegründung über 600.000 Unternehmen und soll Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem soll die Gasspeicherumlage entfallen.
Neues EU-Verpackungsrecht ab August 2026
Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – eine der größten Umwälzungen im europäischen Abfallrecht seit Jahren. Hersteller, Händler und Importeure müssen künftig neue Kennzeichnungen, Recyclingvorgaben und Lizenzierungspflichten erfüllen.
Vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500040
Vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500040
Gebäude und Energieeffizienz
Bis Ende Mai 2026 muss Deutschland die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umsetzen. Sie enthält verschärfte Anforderungen an Energieeffizienz und Infrastruktur – etwa Vorgaben zu Ladepunkten für E-Autos oder Sanierungsstandards.
Betroffen werden vor allem Immobilienbesitzer, Bauunternehmen und Betriebe mit eigenem Gebäudebestand sein.
Betroffen werden vor allem Immobilienbesitzer, Bauunternehmen und Betriebe mit eigenem Gebäudebestand sein.
Vgl. Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
Neue Regeln für Umweltwerbung
Parallel greift die neue EU-Richtlinie zu Umweltwerbung („Green Claims Directive“)
– sie soll Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen künftig nur verwendet werden, wenn sie durch überprüfbare Daten belegt sind. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden.
– sie soll Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen künftig nur verwendet werden, wenn sie durch überprüfbare Daten belegt sind. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden.
Kfz-Steuer: Förderung für E-Autos verlängert*
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge zu verlängern. Die Steuerbefreiung gilt bislang für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Der Gesetzentwurf verlängert diese steuerliche Begünstigung um fünf Jahre – neuer Stichtag: 31. Dezember 2030.
Weitere Beschlüsse des Koalitionsausschusses*
Im November 2026 einigte sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf die Einführung eines Industriestrompreises, eine Kraftwerksstrategie zum Bau von Gaskraftwerken und Entlastungen für die Luftverkehrsbranche. Der Industriestrompreis soll 5 Cent pro Kilowattstunde für die Jahre 2026 bis 2028 betragen und für rund 2000 Unternehmen in Deutschland mit hohem Energieverbrauch gelten.
Ein Deutschlandfonds soll privates Kapital mobilisieren, um Investitionen in den Mittelstand und in wachstumsfähige Start-ups anzuregen, um Innovation, Energieinfrastruktur und Verteidigungstechnologien zu fördern.
Ein Deutschlandfonds soll privates Kapital mobilisieren, um Investitionen in den Mittelstand und in wachstumsfähige Start-ups anzuregen, um Innovation, Energieinfrastruktur und Verteidigungstechnologien zu fördern.