Ladenöffnungsgesetz muss erneuert werden
16.07.2025 | Der Handel ändert sich: Mini-Supermärkte ohne Verkaufspersonal, digitales Einkaufen und individualisiertes Verbraucherverhalten erfordern flexible Öffnungszeiten. Bundesländer wie Bayern oder Hessen haben ihre Ladenöffnungsgesetze bereits zukunftsfähig modernisiert. Brandenburg darf nach Ansicht der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg den Anschluss an diese Entwicklungen nicht verlieren und muss agieren. Daher begrüßen die IHKs ausdrücklich, dass das Thema heute im Landtag diskutiert wird – und parteiübergreifend wieder Bewegung in die Debatte kommt.
Es brauche jetzt eine lösungsorientierte Diskussion und den klaren politischen Willen zur Novellierung. „Unser Ladenöffnungsgesetz ist antiquiert. Es ist weder auf neue Handelskonzepte ausgelegt, noch spiegelt es die heutigen Bedürfnisse von Verbrauchern und Unternehmern wider“, mahnt Jens Warnken, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger IHKs und Präsident der IHK Cottbus.
„Der Handel braucht ein Ladenöffnungsgesetz, das rechtlich sicher ist und in der Praxis funktioniert. Das heißt, es sollte die technologischen Entwicklungen berücksichtigen und den Unternehmen genug Spielraum lassen. Nur so kann Brandenburg ein attraktiver Ort für Handel und Innovation bleiben.“
In seiner jetzigen Form sei das Gesetz zu starr und wirke sogar innovationshemmend. Am Beispiel der sogenannten Mini-Supermärkte, die ohne Kassenpersonal auskommen und autonom betrieben werden können, zeige sich, dass eine gesetzliche Anpassung längst überfällig sei.
Auch vor dem Hintergrund gleichwertiger Lebensverhältnisse würde ein zukunftsgerichtetes Ladenöffnungsgesetz zu einer verbesserten Versorgung im ländlichen Raum beitragen.
Warnken sagt: „Wenn wir neue Geschäftsmodelle ermöglichen und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den Handel schaffen wollen, braucht es diese gesetzliche Modernisierung dringend. Das ist kein Luxus, sondern wirtschaftspolitisch für den krisengeschüttelten Handel notwendig.“
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen.