STARK-Förderung Förderkatalog 12 „Transformationstechnologie“

Die Transformationstechnologie ist ein entscheidender Treiber für eine nachhaltige Zukunft. Um Unternehmen in diesem Bereich gezielt zu unterstützen, bietet das STARK-Förderprogramm im Förderkatalog 12 eine attraktive Finanzierung für Investitionen in strategische Transformationstechnologien sowie deren Vorprodukte und Schlüsselkomponenten. Diese Förderung richtet sich sowohl an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch an große Unternehmen (GU) und kann Unternehmen entscheidend bei der Umsetzung innovativer und nachhaltiger Projekte helfen.
Unter Transformationstechnologie fallen jene Technologien, die maßgeblich zur Energiewende und zur nachhaltigen Wirtschaft beitragen. Dazu gehören insbesondere:
  • Batterietechnologien
  • Solarpaneele
  • Windturbinen
  • Wärmepumpen
  • Elektrolyseure
  • Nutzung und Speicherung von CO₂

Wer kann eine Förderung beantragen?

Das STARK-Programm richtet sich an Unternehmen, die in strategische Transformationstechnologien investieren wollen. Dabei gelten folgende Mindestinvestitionssummen:
  • KMU (kleine und mittlere Unternehmen): mindestens 500.000 Euro
  • GU (große Unternehmen): mindestens 1 Mio. Euro
Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt beeindruckende 200 Millionen Euro.

Das Antragsverfahren:

Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
  1. Erste Stufe:
    • Unternehmen reichen eine Projektskizze ein, die geprüft wird, um die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen festzustellen.
  2. Zweite Stufe:
    • Nach positiver Bewertung und unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel erhalten Antragsteller eine Empfehlung zur Antragsstellung.
    • Anschließend können vollständige Antragsunterlagen eingereicht werden, woraufhin die endgültige Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung) getroffen wird.
Der Projektträger für diese Förderung ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH in Berlin.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um förderfähig zu sein, müssen Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:
  • Strukturpolitische Wirksamkeit: Die Investition muss einen signifikanten Einfluss auf die Wertschöpfung, die Arbeitsmarktsituation und das kommunale Steueraufkommen im Fördergebiet haben.
  • Zielsetzung und Vorteile: Das Projekt muss klar definierte Ziele und nachhaltige Vorteile aufweisen.
  • Resilienz und Diversifizierung der Wertschöpfungsketten: Unternehmen müssen Lieferanten und Abnehmer nachweisen, z. B. durch Absichtserklärungen.
  • Energieversorgung: Geförderte Produktionsanlagen sollen vorrangig mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben werden.
  • Notwendigkeit der Förderung: Das Projekt muss unter den aktuellen Marktbedingungen nicht oder nicht in der geplanten Form finanzierbar sein. Die Notwendigkeit und Angemessenheit der staatlichen Förderung muss unter Berücksichtigung des technischen und wirtschaftlichen Risikos dargelegt werden.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Die Förderung erfolgt auf Basis der beihilfefähigen Ausgaben mit folgenden Fördersätzen:
  • 15 % der beihilfefähigen Ausgaben für reguläre Projekte.
  • 20 % der beihilfefähigen Ausgaben in bestimmten Fördergebieten (Kategorie C), mit Ausnahme der Landkreise LDS und der Stadt Cottbus.
  • Zusätzliche Erhöhung der Förderung:
    • KMU: +20 %
    • Mittlere Unternehmen (MU): +10 %
Die Förderbedingungen orientieren sich an der GRW-G-Förderung für KMU und MU, sofern das Vorhaben als förderfähig eingestuft wird.