Fördermöglichkeiten zur Auslandsmarkterschließung

Das Land Brandenburg als auch der Bund unterstützen klein- und mittelständische Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte. Bei diesen Zuschüssen stehen vor allem die Förderung zur Teilnahme an international ausgerichteten Messen und Kongressen sowie die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Fokus.

Markt International (2026 - 2028)

Mit dieser Richtlinie fördert das Bundesland Brandenburg unter anderem folgende Vorhaben:
  • Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1 der Richtlinie)
  • Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2 der Richtlinie)
  • Beratungs-/Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind (Nummer 2.3 der Richtlinie)
Die Förderung erfolgt über eine projektgebundene Anteilsfinanzierung (Zuschuss).
Bei Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)
  • mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 18.000 EUR je Einzelmaßnahme
  • mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 18.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1
  • Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR
Für Vorhaben nach Nummer 2.3 sind Honorarausgaben für die Beratenden und Coaches mit einem festen Betrag von 1.000 EUR pro Beratungstag zuwendungsfähig:
  • 800 EUR je Beratungstag, sofern der Zuwendungsempfangende ein Start-up ist
  • 500 EUR je Beratungstag, sofern der Zuwendungsempfangende ein Unternehmen ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre besteht
  • 1.000 EUR je Beratungstag für die ersten zwei Beratungstage, sofern der Zuwendungsempfangende erstmalig eine Förderung für Beratungs-/Coachingmaßnahmen dieser Richtlinie erhält
  • Der Umfang einer Maßnahme ist auf höchstens zehn Beratungs-/Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall neun Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit insgesamt bis zu 20 Beratungs-/Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden.

Messeprogramm Young Innovators

Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWE festgelegt.
Begünstigte:
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die
  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und
  • Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen
  • und jünger als zehn Jahre alt sind.
  • Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Förderbetrag:
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.