Bescheinigungen- Aussenhandel
Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis häufig erforderlich
In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit der Vorlage eines Ursprungszeugnisses oder der Bescheinigung von Handelsrechnungen.
Den Antrag auf Ausstellung eines UZ beantragen Sie ab 01.Juli 2020 ausschließlich online und nur in Ausnahmefällen in der Papierform, zum Beispiel, wenn im Ausland kein elektronisch signiertes Dokument anerkannt wird.
Die moderne e-UZ Webanwendung macht es möglich, dass eine Signaturkarte nicht mehr zwingend notwendig ist, jedoch weiterhin genutzt werden kann. Als Alternative steht das passwortgestützte Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) zur Verfügung. Das bedeutet, dass für die Registrierung nur Zugangsdaten benötigt werden. Weniger PIN-Eingaben und dadurch deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse. Sie legen ihre Nutzer selbstständig an, lediglich eine Person (Admin) des Unternehmens muss vorher durch die IHK angelegt werden.
Beim e-UZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckter Nummer verwendet, welche Sie bei uns erwerben können.
Sie interessieren sich für das neue eUZ? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Sobald Sie den Admin in Ihrem Unternehmen festgelegt und uns mitgeteilt haben, bekommen Sie einen Freischaltcode zugestellt. Damit können Sie den Registrierungsprozess abschließen und weitere Nutzer selbst anlegen sowie deren Rechte festlegen.
Ursprungszeugnis beantragen
Wozu ein Ursprungszeugnis dient
Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis häufig erforderlich
- zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes
- Überwachung von Importbeschränkungen oder Importkontigenten
- Kontrolle der Warenbewegungen
- Durchführung von Anti-Dumping-Maßnahmen
- zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen
- im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
- Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
- Kundenwunsch
- Akkreditiv
In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit der Vorlage eines Ursprungszeugnisses oder der Bescheinigung von Handelsrechnungen.
Ursprung und Nachweis
Grundlage für die Ermittlung des handelspolitischen (nichtpräferenziellen ) Ursprungs ist das Zollrecht der Europäischen Union. Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land.
Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind, hat ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be-oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses durchgeführt wurde und diese eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Verbindliche Entscheidungen darüber trifft die IHK im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
UZ können für jedes Ursprungsland weltweit ausgestellt werden, also nicht nur für das Ursprungsland Deutschland oder Europäische Union. Der Antragsteller muss, sofern er nicht Hersteller der Ware ist, einen geeigneten Nachweis über das in Feld 3 des UZ eingetragenen Landes beifügen. Die Warenbezeichnung im Ursprungsnachweis muss eindeutig im Feld der Warenbezeichnung des UZ erkennbar sein.
Welche konkreten Nachweise dem Ursprungszeugnis in Ihrem Fall beizufügen sind, klären Sie bitte mit uns.
Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind, hat ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be-oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses durchgeführt wurde und diese eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Verbindliche Entscheidungen darüber trifft die IHK im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
UZ können für jedes Ursprungsland weltweit ausgestellt werden, also nicht nur für das Ursprungsland Deutschland oder Europäische Union. Der Antragsteller muss, sofern er nicht Hersteller der Ware ist, einen geeigneten Nachweis über das in Feld 3 des UZ eingetragenen Landes beifügen. Die Warenbezeichnung im Ursprungsnachweis muss eindeutig im Feld der Warenbezeichnung des UZ erkennbar sein.
Welche konkreten Nachweise dem Ursprungszeugnis in Ihrem Fall beizufügen sind, klären Sie bitte mit uns.
Antragstellung
Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen Bescheinigungen sind in Deutschland in der Regel die Industrie-und Handelskammern zuständig. Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden (§271 StGB, § 415 ZPO) mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben. Mit anderen Worten, die Angaben auf der Vorderseite des Ursprungszeugnisses sind Angaben, die die IHK gegenüber Dritten macht. Daher sind nur eingeschränkte Angaben möglich.
Die IHK Cottbus stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im IHK-Bezirk hat. Die Ware muss im Zollgebiet versandbereit sein. Das Ursprungszeugnis sollte daher immer zeitnah erstellt werden, Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines UZ beantragen Sie ab 01.Juli 2020 ausschließlich online und nur in Ausnahmefällen in der Papierform, zum Beispiel, wenn im Ausland kein elektronisch signiertes Dokument anerkannt wird.
Antrag online stellen
Der Antrag auf Ausstellung eines UZ wird über das Verfahren elektronisches Ursprungszeugnis 2+ online gestellt werden. Der Ausdruck der Dokumente erfolgt dann nach der Bewilligung durch die IHK im eigenen Unternehmen. Es gibt viele gute Gründe Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen online zu beantragen:
- innerhalb eines Tages: Beantragung, Bewilligung, Ausdruck im Unternehmen und somit Versand an den Kunden
- notwendige Änderungen werden vor der Bewilligung direkt elektronisch vorgenommen
- Postwege und Botengänge bzw. Kurierfahrten entfallen
- Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden
Die moderne e-UZ Webanwendung macht es möglich, dass eine Signaturkarte nicht mehr zwingend notwendig ist, jedoch weiterhin genutzt werden kann. Als Alternative steht das passwortgestützte Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) zur Verfügung. Das bedeutet, dass für die Registrierung nur Zugangsdaten benötigt werden. Weniger PIN-Eingaben und dadurch deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse. Sie legen ihre Nutzer selbstständig an, lediglich eine Person (Admin) des Unternehmens muss vorher durch die IHK angelegt werden.
Beim e-UZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckter Nummer verwendet, welche Sie bei uns erwerben können.
Sie interessieren sich für das neue eUZ? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Sobald Sie den Admin in Ihrem Unternehmen festgelegt und uns mitgeteilt haben, bekommen Sie einen Freischaltcode zugestellt. Damit können Sie den Registrierungsprozess abschließen und weitere Nutzer selbst anlegen sowie deren Rechte festlegen.