Forderungspapier Wasser der IHKs

Die Ressource Wasser wird knapper. Weniger Niederschläge und zunehmende Trockenheit sorgen in weiten Teilen Ostdeutschlands für sinkenden Grundwasserstände. Dabei ist die Niederschlagsverteilung in Deutschland regional sehr unterschiedlich. Während der Norden und Nordosten Deutschlands von Niedrigwasser dominiert wird, sind im Westen und Süden Regionen mit hohen Niederschlägen zu finden. Ausgabe: Mai 2025 der IHKs aus Berlin, Brandenburg und Sachsen
Noch herrscht in Deutschland kein Mangel an Trinkwasser und es gibt bisher keine flächendeckenden negativen Auswirkungen auf Trinkwasser aus Grundwasserressourcen. Dennoch sind regional geplante Ansiedlungen mangels Wasserverfügbarkeit bereits
gescheitert.
Die Metropolregion Berlin-Brandenburg sowie die sächsischen Großstädte sind wachsende Ballungsräume mit steigenden Trinkwasserbedarfen. Der geplante Kohleausstieg 2038 wird perspektivisch zu weniger Wasser in der Spree führen und damit u.a. Auswirkungen auf das Biosphärenreservat Spreewald und die Trinkwasserversorgung der Hauptstadtregion haben. In Zeiten regional steigender Wasserbedarfe und abnehmender Grundwasserressourcen wird die Versorgungssicherheit damit zu einer Schlüsselfrage für die wirtschaftliche Zukunft der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen.
Um die Wirtschaftsstandorte zu sichern und zu stärken, müssen negative Auswirkungen klimatischer und struktureller Veränderungen auf die Wirtschaft so gering wie möglich gehalten werden.
Die Industrie- und Handelskammern in Berlin, Brandenburg und Sachsen (IHKs) haben sich deshalb zusammengeschlossen, um gegenüber der Politik stärker auf die Bedarfe und Herausforderungen der Wirtschaft aufmerksam zu machen und auch Unternehmen für das Thema „Wasser als Standortfaktor“ noch stärker zu sensibilisieren.

Forderungen der Wirtschaft in 3 Handlungsfeldern

Wasser als Wirtschaftsfaktor begreifen

1. Versorgung sicherstellen

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft langfristig zu sichern, muss Wasser sowohl quantitativ als auch qualitativ zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen. Insbesondere muss eine bedarfsgerechte Wasserversorgung gewährleistet sein. Bei der Errichtung und Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen sind Land und Kommunen aufgefordert, das erforderliche Wasserdargebot in ihren Planungen zu berücksichtigen und eine stabile
und ausreichende Versorgung sicherzustellen.

2. Diskrepanz zwischen sinkendem Angebot und steigender Nachfrage auflösen

Der Klimawandel sowie strukturelle Veränderungen in Wirtschaft und Bevölkerung stellen neue Herausforderungen an das Wassermanagement. Ferner ziehen die Transformation der Wirtschaft (z. B. Wasserstoff als energetische Ressource, Ansiedlung von Rechenzentren) sowie die notwendige Stabilisierung der Gewässer, einen erhöhten Wasserbedarf und damit die Forderung nach Wasserrückhalt vor Ort und die Vernässung der Moore nach
sich. Einem geringer werdenden Wasserdargebot steht vielerorts ein steigender Bedarf in der Region gegenüber. Hierfür benötigt es intelligente Wassermanagement-Lösungen.

3. Zusätzliche Kosten nicht allein der Wirtschaft aufbürden

Schon jetzt gelten strenge Regeln für die Einleitung von Abwässern für Industrie- und Gewerbeunternehmen. Im Rahmen des Green Deal steigen die Anforderungen an die Behandlung des Abwassers. Das führt dazu, dass der unternehmerische Erfolg zunehmend von einem effizienten industriellen Wassermanagement abhängt. Auch steigt der Wasserstress an vielen Industriestandorten. Unternehmen dürfen nicht überproportional belastet
werden. Abgaben auf die Wassernutzung dürfen nicht zu einem Standortortnachteil der Unternehmen führen.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung müssen durch Bund und Länder maßgeblich mitfinanziert werden.

4. Wissens- und Technologietransfer fördern

Um die knapper werdende Ressource Wasser effektiver und nachhaltiger einzusetzen, bedarf es der Weiterentwicklung und Erforschung innovativer Wassertechnologien. Der Ausbau der Lehre und Forschung zu diesen Themen in Hochschulen sowie der effektive Technologietransfer sollten daher weiter forciert werden. Darüber hinaus sind neben einer stabilen Innovationsförderung, Pilotprojekte und Netzwerke (z.B. Wassereffizienz-Netzwerke) über geeignete Förderprogramme, die auch Unternehmen einschließen, zu unterstützen.

Entwicklung vor Ort fördern

1. Länderübergreifend planen und Speicherpotenziale nutzen

Das Wasserdargebot ist regional sehr unterschiedlich verteilt. Vor diesem Hintergrund werden Fremdwasserüberleitungen und Speicher immer stärker als Lösung diskutiert. Es ist dringend erforderlich, länderübergreifende Lösungen als auch Verbundlösungen (regionale Wasserverteilung) unter Berücksichtigung aller betroffenen Regionen zu prüfen und mit Landes- und Bundesmitteln zu finanzieren. Diese Lösungen sind ganzheitlich zu
betrachten und dürfen zu keinen regionalen Benachteiligungen führen.
Mit dem Klimawandel wächst insbesondere der Bedarf an Wasserspeichern. Um in Trockenperioden genug Reserven vorhalten zu können sind weitere Möglichkeiten der Speicherung zu erschließen.

2. Genehmigungsverfahren beschleunigen

Jeder Eingriff in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. Zur Sicherung der Wasserversorgung braucht es schnelle Genehmigungsverfahren. Umfangreichere wasserrechtliche Genehmigungsprozesse dauern derzeit viele Jahre, oft sogar deutlich über zehn Jahre. Selbst „einfache“ wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Wasserentnahme bzw. Abwasserableitung dauern aufgrund fehlender Fristvorgaben teilweise viele Monate oder gar Jahre. Die Dauer der Verfahren ist deutlich zu verkürzen.

3. Städte und Kommunen klimaresilient und zukunftsfähig gestalten

Starkregenereignisse und trockene heiße Sommer nehmen zu. Experten gehen von einem anhaltenden Trend aus. Die Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und der damit verbundenen Etablierung von Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung stellen einen wichtigen Baustein zur Anpassung von Städten und Kommunen an den Klimawandel dar. Diese Resilienz-Steigerung ist essenziell und gehört städtebaulich
umgesetzt. Dafür müssen bestehende Instrumente ausgebaut und Fördermöglichkeiten geschaffen werden.

Länderübergreifende Zusammenarbeit verstetigen

1. Datengrundlage für länderübergreifendes Wassermanagement schaffen

Um künftige Wasserbedarfe realistisch einschätzen und managen zu können, sind Entscheider wie Behörden, Wasserverbände und Standortentwickler auf aktuelle Daten und Prognosewerkzeuge angewiesen. Um Entwicklungsszenarien zu erstellen, müssen stetig sowohl Daten zum Grund- und Oberflächenwasser, zu den Folgen des Klimawandels als auch zur wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklung - auch länderübergreifend -
systematisch erfasst und per Datenanalysetools bereitgestellt werden.

2. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zügig entscheiden und umsetzen

Die Wasserwirtschaftsverwaltungen in Brandenburg, Berlin und Sachsen haben sich gemeinsam zu den wasserwirtschaftlichen Herausforderungen positioniert und eine gemeinsame Geschäftsstelle installiert. Damit es nicht zu Engpässen in der Wasserversorgung kommt und die Qualität des Wassers nicht beeinträchtigt wird, bedarf es eines schnellen, kontinuierlichen und zielgerichteten Handelns. Insbesondere mit Blick auf den Kohleausstieg im Jahr 2038 und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Wassermenge und -güte der Spree sind die geplanten Studien zu Speichern, Überleitern und Grundwassermodellen zügig fertigzustellen und notwendige wasserwirtschaftliche Entscheidungen vorzubereiten.

3. Infrastrukturmaßnahmen im Bund-Länder-Gremium forcieren

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 21. Legislaturperiode sieht die Einrichtung eines Bund-Länder-Gremiums vor, um notwendige länderübergreifende wasserwirtschaftliche Maßnahmen gegen Wassermangel für betroffene Flüsse (wie zum Beispiel die Spree) vorzubereiten und eine bessere Finanzierung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen zu prüfen. Dieses Gremium ist schnellstmöglich einzusetzen. Es ist durch den Bund und die Länder zu prüfen, inwiefern wasserwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen auch über das „Sondervermögen für Infrastruktur“ des Bundes langfristig abgesichert werden können.