Das berufliche Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren)

Aus dem ValiKom Transfer wird das Berufliche Feststellungsverfahren/ Validierung nach Berufsbildungsvalidierungs- und-digitalisierungsgesetz (BVaDiG). Damit hat das Berufsanerkennungsverfahren den Weg in die deutsche Gesetzgebung geschafft!

Was ist mit Berufsvalidierung gemeint?

Die Berufliche Validierung richtet sich an Personen, die keinen Berufsabschluss haben oder in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind.
Viele Menschen eignen sich während ihres Arbeitslebens berufliches Wissen und berufliche Fertigkeiten an, die nicht durch ein Prüfungszeugnis belegt werden können. Gerade für Quereinsteiger und Ungelernte ist es daher oft schwierig, ihre beruflichen Kompetenzen nachzuweisen.
Die Berufliche Validierung dient dazu, das vorhandene Know-How dieser Personen sichtbar zu machen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Am Ende des Validierungsprozeses steht ein Zeugnis/Bescheid mit dem die Fähigkeiten und Qualifikationen nachgewiesen werden , ohne an einer traditionellen Ausbildung oder Umschulung teilgenommen zu haben.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Hinweis: Für Fortbildungsabschlüsse, wie z. B. für die Meisterqualifikation, gibt es keine Berufsvalidierung.

Wer kann ein Validierungsverfahren beantragen?

Beschäftigte, die jahrelang im Betrieb tätig waren und ohne Berufsabschluss sind, sind die Zielgruppe für die Berufsvalidierungsverfahren. Diese Personen müssen im Betrieb breit und umfassend eingesetzt worden sein.
Teilnahmevoraussetzungen
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Einschlägige Berufserfahrung (mindestens das 1,5-fache der Regelausbildungszeit)
  • Wohnsitz in Deutschland oder die Hälfte der geforderten Berufstätigkeit muss in Deutschland absolviert sein
  • Kein Berufsabschluss im Referenzberuf
  • Nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehend
Das gesamte Verfahren wird auf Deutsch durchgeführt, daher sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich von Ihrer Kammer beraten.
Wichtig: Eine Antragsstellung ist frühestens ab Januar 2025 möglich!

Wie läuft das Validierungsverfahren ab?

Das Verfahren erfolgt in vier Schritten.

1. Information und Beratung

Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.

2. Antragsstellung

Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die zuständige Stelle prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.

3. Bewertung

Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.

4. Ergebnismitteilung

Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die IHK ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus. Kann keine ausreichende Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.
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Welche Dokumente (neben dem Antrag) sind für die Antragsstellung nötig?
  • Kopie eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Kopie eines Wohnsitznachweises (z.B. Personalausweis, Aufenthaltstitel)
  • Angaben zur Berufserfahrung im Referenzberuf (z.B. aktueller Lebenslauf)
  • Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit (z.B. Arbeitszeugnisse, Weiterbildungen, Schulungen)
  • ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen in der Regel mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Was kann das Ergebnis des Verfahrens sein?

Bei einer überwiegenden Vergleichbarkeit weist der Bescheid zusätzlich die festgestellten und die nicht festgestellten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit aus.
Bei einer vollständigen Vergleichbarkeit stellt der Bescheid in der Form eines schriftlichen Zeugnisses die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin mit der für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit fest.
Kann der Antragsteller oder die Antragstellerin weder die vollständige noch die überwiegende Vergleichbarkeit seiner oder ihrer individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für den Referenzberuf erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nachweisen, wird der Antrag auf Feststellung abgelehnt.
Hinweis: Es wird kein Berufsabschluss vergeben. Diesen erhält nur, wer eine deutsche Abschlussprüfung erfolgreich ablegt.

Welche Gebühr wird für das Validierungsverfahren erhoben?

Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK Cottbus. Die Gebühr ist in der Regel durch den Antragsstellenden zu bezahlen.

Andere Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben

Das Feststellungsverfahren ist nicht der einzige Weg, nachträglich einen Berufsabschluss oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Andere Möglichkeiten sind:
  • Externenprüfung - Zulassung in besonderen Fällen
  • Teilqualifizierung - Berufsabschluss schrittweise nachholen
  • Berufsabschluss aus dem Ausland anerkennen lassen