Nachteilsausgleich zu Zwischen- und Abschlussprüfungen
Sie können für ihre Prüfungen rechtzeitig einen Nachteilsausgleich beantragen.
Nachteilsausgleich bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Benachteiligung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt bzw. behindert. Nachteilsausgleich kann man für Ausbildungsprüfungen und Fortbildungsprüfungen beantragen.