Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsnachweis

Dass Auszubildende einen Ausbildungsnachweis zu führen haben, ist explizit im Paragraf 13 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz (BBIG) sowie in der zu einem Ausbildungsberuf gehörenden Ausbildungsverordnung geregelt.

Warum muss ein Ausbildungsnachweis geführt werden?

Der Ausbildungsnachweis (auch Berichtsheft genannt) muss vom Auszubildenden geführt werden, um zu dokumentieren, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt wurden. Der Auszubildende bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen. Nutzen Sie gerne die beschreibbare Vorlage für das Berichtsheft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 284 KB).

Wie kann ein Ausbildungsnachweis geführt werden?

Der Ausbildungsnachweis kann in seiner Form entweder handschriftlich oder elektronisch geführt werden.
Zeitlich kann der Ausbildungsnachweis täglich oder wöchentlich geführt werden. Täglich wird er in der Regel bei gewerblich-technischen Berufen geführt, wöchentlich bei kaufmännischen Berufen.
Dem Auszubildenden/der Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Das Berichtsheft muss für die gesamte Dauer der Ausbildung geführt werden.

Welche Rolle hat der Ausbildungsbetrieb dabei?

Der Ausbilder/die Ausbilderin beziehungsweise der Ausbildende sollen den Ausbildungsnachweis wöchentlich prüfen und durch dessen Unterschrift die Richtigkeit der Aufzeichnungen bestätigen.
Der Ausbilder/die Ausbilderin bzw. der Ausbildende muss den Auszubildenden/die Auszubildende aktiv dazu auffordern, den Ausbildungsnachweis zu führen und ihn entsprechend überwachen. Mängel sind dem Auszubildenden/der Auszubildenden aufzuzeigen und deren Verbesserung im Rahmen der Ausbildungspflicht zu kontrollieren.

Was passiert bei unvollständigen oder nicht geführten Ausbildungsnachweisen?

Wird der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, begeht der Auszubildende eine Vertragsverletzung. Außerdem riskiert er, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden.

Sind Ausbildungsnachweise für die Prüfungszulassung notwendig?

Die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) sind gemäß Paragraf 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Bei der Prüfungsanmeldung muss vom Auszubildenden/von der Auszubildenden und vom Ausbilder/von der Ausbilderin per Unterschrift bestätigt werden, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden sind.
Bei falschen Angaben kann eine Zulassung nicht erteilt oder eine bereits ausgesprochene Zulassung widerrufen werden.
In bestimmten Fällen kann der Prüfungsausschuss Einsicht in die Ausbildungsnachweise verlangen, um über die Zulassung entscheiden zu können. Zum Beispiel, wenn erhöhte Fehlzeiten während der Ausbildung entstanden sind. Dann muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass das Ausbildungsziel trotz der Fehlzeiten erreicht wurde.

Ausbildungsnachweise zur Prüfung mitbringen?

Ist der Prüfungsteilnehmer zur Abschlussprüfung zugelassen, verlangen und prüfen die Prüfungsausschüsse am Tag der Abschlussprüfung die Ausbildungsnachweise nicht mehr. Jedoch können die IHK-Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater bei Unstimmigkeiten die Ausbildungsnachweise auf Verlangen einsehen.
Das Berichtsheft muss nicht mehr zur mündlichen oder praktischen Prüfung mitgebracht werden.
Auszubildende können bei Bedarf ihr Berichtsheft über einen Upload-Link hochladen, sofern sie von der IHK über die Prüfungsanmeldung hierzu explizit aufgefordert werden.
Beispielsweise kann das für die Überprüfung der Fehlzeiten im Rahmen der Zulassung zur Abschlussprüfung der Fall sein.
Sollte der Upload der Daten nicht funktionieren, können sie sich an den jeweiligen Prüfungskoordinator wenden, der im Azubi-Infocenter angegeben ist.

Gibt es ein digitales Berichtsheft?

Bitte beachten!

Wir bedauern, dass das Digitale Berichtsheft im Portal “meine IHK digital” eingestellt wurde und seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr von uns angeboten wird.
Wichtig: Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist das ordnungsgemäße Führen des Ausbildungsnachweises weiterhin verpflichtend.
Im Internet gibt es verschiedene Anbieter von digitalen Berichtsheften. Wir empfehlen, dass ein digitales Tool folgende Funktionen beinhaltet.

Welche Funktionen muss ein digitales Berichtsheft haben?

  • Führen des Berichtshefts auf Tages- und Wochenbasis in Stichpunkt- oder Freitextform
  • Online-Einreichung von Berichtsheftwochen an die/den Ausbilderin/Ausbilder zur Freigabe
  • Anhänge und Kommentare zu den Berichtshefteintragungen
  • Wenn möglich: Tracking des Ausbildungsfortschritts für Ausbilderinnen/Ausbilder und Auszubildende
  • Stundenangaben sind optional
Selbstverständlich können die Ausbildungsnachweise auch in herkömmlicher Weise geführt werden. Auf dieser Internetseite finden Sie auch weitere Informationen zum Führen des schriftlichen und elektronischen Berichtshefts.

Welche Anbieter für digitale Ausbildungsnachweise gibt es?

Achtung: Die aufgezählten Tools sind nur eine Hilfestellung und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem können wir keine Empfehlungen für ein konkretes Tool aussprechen.