Mariä Himmelfahrt ist 2025 in Seßlach kein Feiertag mehr

Ab 15. August 2025 gilt in Bayern eine neue Zuordnung der Gemeinden, in denen Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag ist. Grundlage dafür sind die amtlichen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2022. Entscheidend ist, dass in einer Gemeinde mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Erstmals seit Einführung dieser Regelung verliert mit der Stadt Seßlach die einzige bisher betroffene Kommune im Landkreis Coburg diesen Feiertagsstatus.
„Für Seßlach bedeutet die Änderung, dass Mariä Himmelfahrt künftig ein regulärer Arbeitstag ist. Betriebe, Geschäfte und Behörden sind wie üblich geöffnet“, erläutert Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht und Steuern der Industrie- und Handelskammer zu Coburg. Damit entfalle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an diesem Tag in Seßlach arbeiten, die bislang geltende Arbeitsruhe.
Insgesamt entfällt der gesetzliche Feiertag 2025 in zwei Gemeinden Oberfrankens – neben Seßlach auch in Marktschorgast (Landkreis Kulmbach). Neu hinzu kommen sechs Gemeinden in Bayern, in denen nun eine katholische Bevölkerungsmehrheit besteht: Marktrodach (Oberfranken), Baiersdorf und Weisendorf (Mittelfranken), Schwebheim (Unterfranken) sowie Memmingerberg und Oettingen in Bayern (Schwaben). Somit ist in 1.708 von 2.056 bayerischen Gemeinden Mariä Himmelfahrt am 15. August 2024 ein Feiertag, in 348 dagegen nicht.
Ob ein Arbeitnehmer an Mariä Himmelfahrt frei hat, hängt nicht vom Sitz seines Arbeitgebers ab, sondern von dem Ort, an dem die Arbeit an diesem Tag verrichtet wird. Als Arbeitsort gelten sowohl der Sitz einer Firma als auch Niederlassungen und gebietsfremde Baustellen, an denen die Arbeitsleistung erbracht wird.
Weitere Informationen erteilt Frank Jakobs, Telefon: 09561 7426-17, E-Mail: jakobs@coburg.ihk.de.