Steuer-Hebesätze im IHK-Bezirk Coburg nahezu konstant

Die Realsteuerhebesatz-Umfrage (oft als Hebesatzumfrage bezeichnet) wird jährlich von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie den regionalen IHKn durchgeführt. Sie untersucht die Hebesätze der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer A und B in den deutschen Kommunen. Im IHK-Bezirk Coburg hat diese Umfrage für das Jahr 2026 nahezu konstante Ergebnisse im Vergleich zum Vorjahr gebracht. „Von einer Tendenz zur Erhöhung der Grundsteuer ist im IHK-Bezirk Coburg nichts zu sehen – im Gegensatz zu anderen Gemeinden in Bayern und bundesweit“, erklärt Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht und Steuern der IHK zu Coburg. Er zeigt sich erleichtert, dass die Kommunen auf das wachsende Finanzierungsdefizit aufgrund steigender Kosten für Pflichtaufgaben (noch) nicht mit einer Anhebung der Steuersätze reagiert haben.

Gewerbesteuer: Nur Niederfüllbach hebt an

17 Gemeinden haben ihre Gewerbesteuer unverändert gelassen. Lediglich die Gemeinde Niederfüllbach erhöhte ihre Gewerbesteuer um 20 Hebesatzpunkte auf 380 Prozent. Die Gewerbesteuerhebesätze aller Gemeinden liegen zwischen 310 und 380 Prozent, was einen Durchschnitt von 327 Prozent ergibt. Damit liegen die Coburger Gemeinden unter dem bayerischen und deutschen Durchschnitt von 376 bzw. 409 Prozent (Jahr: 2024) und sind gut positioniert im Steuerwettbewerb der Kommunen.

Grundsteuer weitgehend konstant

Auch die Grundsteuer im Coburger IHK-Bezirk ist weitgehend unverändert. Lediglich die Gemeinde Niederfüllbach erhöhte ihre Grundsteuer B um 40 Punkte auf 220 Prozent. Die Gemeinde Sonnefeld dagegen senkte die Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) um 10 Punkte auf 300 Prozent. Dafür wurde der Grundsteuerhebesatz A (agrarische Grundstücke) um 10 Punkte auf 310 Prozent erhöht. Die Grundsteuer-A-Hebesätze liegen zwischen 200 und 720 Prozent. Für die Grundsteuer B liegt die Spanne im Bereich von 130 bis 330 Prozent. Der Durchschnitt der Grundsteuer A liegt bei 327 Prozent, für die Grundsteuer B bei 240 Prozent.

Druck bleibt trotz stabiler Hebesätze hoch

Auch ohne steigende Hebesätze lasse der Druck aus der Bundespolitik nicht nach, betont Jakobs und kritisiert: „Aktuelle steuerpolitische Vorhaben bringen für unsere Coburger Unternehmen neue Bürokratie- und Kostenbelastungen mit sich.“ Als Beispiele nennt er die geplante Einkommensteuerreform mit spürbaren Folgen gerade für den Mittelstand, die vorgesehene Registrierkassen- und digitale Belegbereitstellungspflicht sowie die erst kürzlich in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung. „Als IHK zu Coburg erwarten wir von der Politik deutlich spürbare Entlastungen statt immer neuer Auflagen – auch damit die Kommunen ihren verantwortungsvollen Kurs bei den Hebesätzen fortsetzen können.“ Bevor Kommunen an der Steuerschraube drehen, müssten sie zunächst – genau wie Unternehmen – alle Einsparmöglichkeiten auf der Ausgabenseite konsequent ausschöpfen, so sein Appell.
Nicht nur die Unternehmen ächzen – die Kommunen leiden mindestens ebenso stark unter Berlins Vorgaben. Der Bund beschließt, die Kommunen zahlen die Zeche: Diese Schere öffnet sich immer weiter. Die Beispiele reichen vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder und die kommunale Wärmeplanung bis hin zu Sozial-, Kinder- und Eingliederungshilfe sowie der Digitalisierung der Schulen. Am Ende bleiben die Kommunen auf der Rechnung sitzen. Kein Wunder, dass die kommunalen Haushalte 2025 tiefer in den roten Zahlen steckten als je zuvor.
Die aktuellen Realsteuerhebesätze finden Sie auf der Internetseite der IHK zu Coburg (www.ihk.de/coburg) und im oberfränkischen Wirtschaftsatlas (www.ihk.de/coburg/oberfraenkischer-wirtschaftsatlas)