Aufzeichnungspflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen ab 01.07.2026
Ab dem 1. Juli 2026 sind im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr oder bei Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt, Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung hat mittels digitalem Fahrtenschreiber zu erfolgen.