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Ab dem 1. Juli 2026 sind im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr oder bei Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt, Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung hat mittels digitalem Fahrtenschreiber zu erfolgen.
Die Gremien, Ausschüsse und Versammlungen der bayerischen IHKs stellen bei ihrer Beurteilung des Vorhabens, die Schienenanbindung des Flughafens München zu verbessern und den Standort intermodal an den Regional- und Fernverkehr anzubinden, die verkehrs- und volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile gegenüber. Sie kommen zu dem Schluss, dass der daraus resultierende Nutzen für die Unternehmen und die Bevölkerung in Bayern die finanziellen Aufwendungen und ggf. temporären Belastungen durch fällig werdende Baumaßnahmen bei Weitem überwiegt.
Der Brenner Basistunnel gehört zu den wichtigsten Verkehrsinfrastrukturprojekten. Während der Bau des Eisenbahntunnels zwischen Innsbruck und Franzensfeste vorangeht, steckt die Planung des Nordzulaufs auf bayerischer Seite fest.
Für eine Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf elektrische Antriebe spricht vieles – vom Klimaschutz bis zu rechtlichen Vorgaben. Der Weg ist allerdings nicht ohne Fallstricke. Was Unternehmen wissen müssen, erläutert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer aktuellen Handreichung.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden die Einreisebestimmungen für Berufskraftfahrer geändert.
Der Güterverkehr ist die Grundlage für den Erfolg der bayerischen Wirtschaft und für die reibungslose Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Ohne Warentransport bleiben die Regale leer, und ohne eine gut funktionierende Logistik kann in Bayern weder produziert noch etwas exportiert werden.