Änderungen im Energiesektor und Vergaberecht 2026

Die Gasspeicherumlage wird aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Damit werden Bezieher von Gas entlastet.
Die geänderten Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2026, ohne, dass es einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber bedarf. Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst, ab denen das EU-Vergaberecht anwendbar ist. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
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