Nr. 5824006

Bauleitplanung

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Sie sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (Planungshoheit der Gemeinde). Diese ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen.
Weitere Informationen können Sie unserem Merkblatt entnehmen.
Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern