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Nr. 5809920

Raumordnungsverfahren und Bauleitplanung

In Bayern ist Raumordnung Aufgabe des Staates und umfasst die Landes- und Regionalplanung, die zusammenfassend auch Landesentwicklung genannt wird. Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde.

Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern
Birgit Wachsmann
Mitarbeiterin im Bereich Recht und Steuern