Nr. 5809920

Raumordnungsverfahren und Bauleitplanung

Ziel der Raumordnung ist die bestmögliche räumliche Entwicklung und Ordnung der Räume in Bayern. Hierfür ist es notwendig, die unterschiedlichen Anforderungen an die Nutzung der Räume aufeinander abzustimmen, Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen und auftretende Konflikte zu lösen.

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde.

Frank Jakobs
Leiter des Bereichs Recht und Steuern
Birgit Wachsmann
Mitarbeiterin im Bereich Recht und Steuern