Gewerbe und freie Berufe
Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist zunächst zu klären, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig werden. Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, müssen Sie Ihr Gewerbe anzeigen. Eine Anzeigepflicht besteht auch für Zweigniederlassungen und Betriebsstätten. Befinden sich in einem Ort mehrere Betriebsstätten an verschiedenen Anschriften, so muss jede einzelne angemeldet werden.
Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss dies gemäß § 14 GewO (Gewerbeordnung) anmelden. Die Zuständigkeit ist unterschiedlich geregelt. In Stadt und Landkreis Coburg haben Sie die Option die Anmeldung für Ihr erlaubnis-, überwachungs- und konzessionsfreies Gewerbe online über das BayernPortal (aktivierte BayernID erforderlich) oder bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt (Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung) einzureichen. Für Fragen, ob es sich um ein Gewerbe handelt, einen freien Beruf, ein Handwerk oder inwieweit Erlaubnispflichten zu beachten sind, kontaktieren Sie uns gerne.
Definition Gewerbe
Als „Gewerbe“ im Sinne der Gewerbeordnung wird jede selbstständige, planmäßige, auf Dauer und mit Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit definiert. Ein Gewerbe übt also aus, wer:
- persönlich unabhängig ist (d.h. fremden Weisungen nicht unterworfen ist)
- eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin verboten sein, wie zum Beispiel gewerbsmäßige Hehlerei)
- dabei Gewinnerzielungsabsichten hat (wobei es nicht darauf ankommt, ob Sie tatsächlich Gewinn erzielen)
- planmäßig und auf Dauer (Absicht der Wiederholung, Regelmäßigkeit)
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht per Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Zu beachten ist unter anderem auch das Aufenthaltsrecht.
Ummeldungen und Abmeldungen
Neben dem Beginn der Tätigkeit, sind gemäß § 14 GewO auch Veränderungen (Tätigkeitserweiterung, Wegfall einzelner Tätigkeiten, Umzug der Betriebsstätte etc. anzuzeigen. Die Anzeigepflichten sind unabhängig davon, in welcher Rechtsform der Betrieb geführt werden soll.
Trotz Änderung im Handelsregister ist eine Gewerbeanzeige bzw. Gewerbeummeldung erforderlich.
Verlegen Sie Ihren Betrieb außerhalb Stadt bzw. Landkreis Coburg oder beenden Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit, ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen.
Abgrenzung zu freiberuflichen Tätigkeiten
Abzugrenzen von einer gewerblichen Tätigkeit sind die sogenannten Freien Berufe. Durch §6 der GewO wird ein Negativkatalog von Tätigkeiten grob festgelegt, die nicht unter das deutsche Gewerberecht fallen.
- Freiberufliche Tätigkeiten, selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe, die eine höhere Qualifikation erfordern
- Betriebe der Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft)
Ein freier Beruf ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer. Umfassende Informationen haben wir unter Gewerbebetrieb – Freie Berufe zusammengestellt.
Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Gewerbe
In Deutschland herrscht grundsätzlich Gewerbefreiheit. Für eine Vielzahl von gewerblichen Tätigkeiten wird jedoch eine Erlaubnis benötigt bzw. müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Übersicht finden Sie hier.