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Die IHK zu Coburg stellt jährlich ca. 7.000 Ursprungszeugnisse für ihre Mitgliedsunternehmen aus. Das Ursprungszeugnis ist ein Dokument, das im internationalen Warenverkehr Verwendung findet. Wie es zu beantragen ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Unternehmen haben die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsdokumente – zum Beispiel Handelsrechnungen – online zu beantragen. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden. NEU: Die Digitalisierung hat einen weiteren Höhepunkt im Außenhandel erreicht: Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen erstmals eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung. Ab dem 15. September 2025 haben Sie, mittels dem Button "UZ Download" die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse herunterzuladen und direkt an den Kunden per E-Mail weiterzuleiten. Der gesamte Prozess der Bewilligung bleibt identisch zum bisherigen Ablauf. Auch technisch müssen keine Änderungen seitens der Antragssteller vorgenommen werden.

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Falls Sie Waren nur vorübergehend aus dem gemeinsamen Zollgebiet der Europäischen Union in ein Drittland ausführen möchten, müssen Sie der Zollverwaltung des jeweiligen Einfuhr- bzw. Durchfuhrlandes eine Sicherheit dafür bieten, dass Sie die Einfuhrabgaben zahlen, wenn Sie die eingeführten Waren doch nicht wieder komplett innerhalb der vorgegebenen Fristen ausführen.

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Das e-ata-System der IHK zu Coburg ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK.

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Mit Kürzeln wie EXW, FCA oder DDP vereinbaren Vertragspartner weltweit einheitlich, welche Pflichten Verkäufer und Käufer erfüllen müssen. Im September 2019 veröffentlichte die Internationale Handelskammer (International ‎Chamber of Commerce, ICC) weltweit die neue Version der Incoterms, die zum ‎‎1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.‎ Grundsätzlich regeln die Incoterms die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer rund um ‎die Lieferung einer Ware. Sie bieten eine klare Definition der gegenseitigen ‎Vertragsverpflichtungen und somit weniger Missverständnisse sowie ‎kostenintensive Streitigkeiten.‎

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Für die Abwicklung der Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitformalitäten benötigen Sie unterschiedliche Formulare. Was dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Elisabeth Löhr
Leiterin des Bereichs International und Messen