Carnet ATA/CPD online beantragen (eCarnet) - Das volldigitale Carnet (dCarnet) startet zum 1. Juni 2026!
- So geht’s
- Vier gute Gründe für die elektronische Beantragung
- Technische Voraussetzungen
- Die Registrierung im eCarnet-System in drei Schritten
- Carnets ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt
- NEU! Die zweite Stufe: So funktioniert die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026
- NEU! Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung
- NEU! Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt
Die IHK-Webanwendung zur elektronischen Beantragung ermöglicht es Ihnen, Carnets ATA/CPD ab sofort online bei unserer Handelskammer zu beantragen.
So geht’s
Vier gute Gründe für die elektronische Beantragung
- Zeit und Geld sparen: Postwege oder Botengänge entfallen bei der Beantragung. Die elektronisch beantragten Carnets müssen nach Ausstellung durch unsere Handelskammer lediglich abgeholt und anschließend rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
- Schnelligkeit durch elektronische Kommunikation: Mittels elektronischer Kommunikation zwischen den Antragstellenden und unserer Handelskammer wird die Möglichkeit geschaffen, eventuell notwendige Änderungen vor der Ausstellung schnell und unkompliziert vorzunehmen.
- Medienbrüche überwinden: Warenlisten können mittels CSV-Datei in den elektronischen Carnet-Antrag übernommen werden. Fotos können dem elektronisch gestellten Antrag als PDF-Anhang hinzugefügt werden.
- Transparenteres Verfahren: Der Bearbeitungsprozess in unserer Handelskammer wird transparenter. Die Historie der Antragsbearbeitung ist durch eine Datumsangabe und den Namen des Bearbeitenden innerhalb der eCarnet-Anwendung nachvollziehbar. Der vollständige Antragsvorgang wird elektronisch für drei Jahre und drei Monate ab Ausstellungsdatum archiviert. Als Antragstellender sorgen Sie auch weiterhin für die unverzügliche Rückgabe des jeweiligen Carnets, sofern dieses nicht mehr von Ihnen benötigt wird. Die Rückgabe muss auch weiterhin spätestens zum Ablauf der Carnet-Gültigkeitsdauer (= ein Jahr ab Ausstellungsdatum) erfolgen. Unsere Handelskammer bewahrt die zurückgegebenen Carnets für drei Jahren nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf.
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem aktuellen Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser, von z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari, zu nutzen.)
- Zugang zum e-ATA-System
Die Registrierung im eCarnet-System in drei Schritten
Möchten Sie Ihre Carnets zukünftig elektronisch beantragen, befolgen Sie bitte die nachstehend bezeichneten Schritte:
- Registrierung durch den eCarnet-Administrator (das ist die Person in Ihrem Unternehmen, die u.a. gegenüber unserer Handelskammer als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer Ihrer Firma in der Anwendung anlegt und verwaltet) durch einen Klick auf „Registrieren“ unterhalb des Login-Bereichs. Unter “Ausweisdokument” bitte die Vorder- und Rückseite des Personalausweises in einer Datei hochladen.
- Nach erfolgter Registrierung übersenden wir Ihnen eine Nutzungsvereinbarung, die Sie uns bitte ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben auf Ihrem Geschäftspapier zurücksenden. Alternativ finden Sie die auf Ihrem Geschäftspapier zu erstellende Nutzungsvereinbarung am Ende dieses Merkblatts unter „Weitere Informationen“.
- Nach Erhalt der rechtsverbindlich unterschriebenen Nutzungsvereinbarung erfolgt die Freischaltung Ihres Administrator-Accounts und es können online Carnets beantragt sowie weitere Nutzer durch den eCarnet-Administrator angelegt werden.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung.
Carnets ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/coburg ein und drücken Sie den Button “Neues ATA Carnet“ oder „Neues CPD Carnet (TW)“ (nur für Taiwan) in der Werkzeugliste.
Anschließend füllen Sie die benötigten Informationen aus. Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgen durch unsere Handelskammer. Nach erfolgter Ausstellung erhalten Sie eine Abholbenachrichtigung. Anschließend liegt das Carnet in unserer Handelskammer zur Abholung für Sie bereit.
Anschließend füllen Sie die benötigten Informationen aus. Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgen durch unsere Handelskammer. Nach erfolgter Ausstellung erhalten Sie eine Abholbenachrichtigung. Anschließend liegt das Carnet in unserer Handelskammer zur Abholung für Sie bereit.
Auch die Nutzer der eCarnet-Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid und eine Rechnung über das jeweils ausgestellte Carnet.
Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben (nur das grüne Deckblatt im Feld „J. SIGNATURE OF Holder“ sowie alle eventuell benötigten grünen Warenlistenzusatzblätter unten rechts unter „SIGNATURE OF HOLDER“)! Nach Ausstellung durch unsere Handelskammer dürfen auch an online beantragten Carnets keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
NEU! Die zweite Stufe: So funktioniert die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026
Das Carnet‑Verfahren wird schrittweise komplett digitalisiert. Ziel ist der vollständige Verzicht auf das papiergebundene Carnet‑Heft. Künftig erfolgt die Abwicklung elektronisch, beispielsweise über einen QR‑Code. Die Handelskammer Hamburg testet das volldigitale Carnet bereits mit fünf weiteren deutschen IHKs im Rahmen eines Pilotprojekts unseres Dachverbandes (Deutsche Industrie- und Handelskammer, Berlin - DIHK) als deutsche Bürgin, die für alle in Deutschland ausgestellten Carnets Teil der internationalen Bürgenkette ist. Während der Übergangszeit können je nach Zielland weiterhin papiergebundene Carnets erforderlich sein. Zum 1. Juni 2026 starten die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen gemeinsam mit der volldigitalen Abwicklung von Carnets A.T.A. Weitere Länder werden sukzessive folgen. Die Internationale Handelskammer (ICC) verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis Ende 2027 vollständig einzuführen. Das DIHK-Merkblatt "Das volldigitale Carnet in 2026 – Mach dich bereit!" erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets.
NEU! Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung
Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um den Umstieg ab Juni 2026 problemlos zu gestalten. Weitere Informationen hat die Internationale Handelskammer (ICC) mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt: ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube
NEU! Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat zum Start des digitalen Betriebs verschiedene Schulungsvideos bereitgestellt:
-
Anlegen eines Accounts für App und Desktop-Version:
Erklärvideo: ATA Carnet: How to create an account
Download der Carnet App:
Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch:
2. Laden eines Carnets:
Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to download a carnet
Erklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to download a carnet
3. Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel):
Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to prepare a travel
Erklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel
4. Teilen/Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen) und Reisende:
Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to share a voucher
Erklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to share a voucher
NEU! Vorteile der volldigitalen Carnet-Abwicklung:
- Alle Daten in der App auf dem Smartphone/Desktop-Version; Reduzierung der mitzuführenden Papiere
- Schnellere Verfügbarkeit, da kein Abholen oder Zusenden eines Papier-Carnets mehr nötig; einfaches Herunterladen in die mobile App
- Risikominimierung, da Verlust eines Papier-Carnets nicht mehr möglich ist
- Schnellere Abwicklung an den Grenzzollstellen
