Nr. 5890318

Brexit

Die CE-Kennzeichnung bleibt unbefristet in Großbritannien gültig und die Pflicht zur Umstellung auf das UKCA-Label entfällt. Das hat das Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT) in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Die britische Regierung hat am 01.08.2023 entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich umsatzsteuerlich als Drittlandsgebiet. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 10. Dezember 2020 ein erläuterndes Schreiben veröffentlicht.

Am 24. Dezember 2020 haben sich die Unterhändler der EU und des UK auf einen Vertragsentwurf geeinigt.

Der britische Zoll HMRC hat sein altes System für die elektronische Abgabe von Zollanmeldungen („CHIEF“) abgeschaltet.

Die britische Regierung hat ein Online-Tool zum „UK Global Tariff “ veröffentlicht.

Dies gilt insbesondere für den Bereich Warenursprung und Präferenzen.

Die Europäische Kommission hat über das Europe-Direct-Kontaktzentrum einen zentralen Service für alle Fragen im Zusammenhang mit den künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingerichtet.

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums klärt auf.

Elisabeth Löhr
Leiterin des Bereichs International und Messen