Pflicht zur Umstellung auf das UKCA-Label entfällt

Die Pflicht zur Umstellung aus das UKCA-Label entfällt und die CE-Kennzeichnung bleibt in Großbritannien unbefristet gültig, gemäß der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Handel vom 1. August 2023. Für gewisse Produktgruppen werden abweichende Regelungen festgesetzt.
Die britische Regierung rückt damit von ihrem ursprünglichen Plan ab, die Produktkennzeichnung verpflichtend auf das neue UKCA-Label umzustellen. Die Frist hierfür wurde seit dem Austritt aus der EU mehrmals verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.
Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen und die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden. 
Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt für folgende Produkte:
Spielzeug
  • Pyrotechnik
  • Freizeitboote und Wasserfahrzeuge (z.B. Jet-Skis)
  • einfache Druckbehälter
  • Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen
  • nichtselbsttätige Waagen
  • Messgeräte
  • Messbehälterflaschen
  • Aufzüge
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Funkanlagen
  • Druckgeräte
  • persönliche Schutzausrüstung (PPE)
  • Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Maschinen
  • Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien
  • Aerosolprodukte
  • elektrische Niederspannungsgeräte
Produktspezifische EU-Richtlinien und Verordnungen regeln die Pflicht zur Verwendung der CE-Kennzeichnung. Die meisten dieser Gesetze liegen im Zuständigkeitsbereich des britischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT). Bestimmte Produktgruppen fallen jedoch nicht in dessen Zuständigkeitsbereich. Ob die CE-Kennzeichnung auch in diesen Produktbereichen unbefristet weiterverwendet werden kann oder ob eine Umstellung auf UKCA erfolgen muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt.
Folgende Produktgruppen sind betroffen:
  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • transportable Druckgeräte
  • unbemannte Flugsysteme
  • Bahnprodukte
  • Schiffsausrüstung
Für Medizinprodukte gelten eigene Übergangsfristen. Ende Oktober 2022 gab die britische Regulierungsbehörde für Medizinprodukte, Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA), bekannt, dass es bis Juli 2024 bei der bisherigen Praxis bleibt, die CE-Kennzeichnung für den britischen Markt zu akzeptieren. Danach treten Übergangsbestimmungen in Kraft.
Nach Abschluss einer Konsultation schlägt MHRA folgende Vorgehensweise vor:
Für Produkte mit CE-Kennzeichnung:
  • Medizinprodukte, die nach den neuen EU-Verordnungen zugelassen sind, können bis zu fünf Jahre beziehungsweise bis zum Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats in Verkehr gebracht werden, je nach dem, was früher eintritt.
  • Für Medizinprodukte, die nach der alten EU-Gesetzgebung zugelassen sind, sollen dieselben Regeln gelten wie für UKCA-gekennzeichnete Produkte.
Für Produkte mit UKCA-Label:
Die geplante Übergangsregelung ermöglicht es, Medizinprodukte mindestens bis zum Ablauf des Zertifikats auf den Markt zu bringen oder bis drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften (bei Medizinprodukten) beziehungsweise fünf Jahre (bei IVD), je nachdem, was früher eintritt.
Die Bestimmungen gelten für Großbritannien, also England, Schottland und Wales.
Für den nordirischen Markt bleibt die Verwendung der CE-Kennzeichnung verpflichtend.
Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Das DBT hat die entsprechenden Leitfäden aktualisiert bzw. weitere Aktualisierung angekündigt:
Quelle: GTAI, DBT/gov.uk