19. Sanktionspaket: EU beschließt weitere Russland-Sanktionen

Die EU-Staaten haben ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, das 19. seiner Art. Es umfasst neue Maßnahmen in den Bereichen Energie, Finanzen und Handelspolitik und verschärft die bestehenden Beschränkungen deutlich.
Trotz der neuen Sanktionsmaßnahmen sind wirtschaftliche Aktivitäten mit Russland und Belarus grundsätzlich weiterhin zulässig. Allerdings gelten dafür inzwischen deutlich strengere und komplexere Rahmenbedingungen, die Unternehmen unbedingt kennen müssen!
Zu den zentralen Neuerungen des 19. Sanktionspakets gehören ein Einfuhrverbot für Flüssigerdgas sowie Transaktionsverbote für die russischen Energieunternehmen Rosneft und Gazprom. Auch mehrere Banken in Russland und in Drittländern sind von den neuen Sanktionen betroffen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Schiffe der sogenannten russischen Schattenflotte auf die Sanktionsliste gesetzt.
Erweiterte Ausfuhrbeschränkungen für Unternehmen
Für deutsche Unternehmen sind vor allem die zusätzlichen Ausfuhrverbote von Bedeutung. Diese betreffen unter anderem Metalle, die im Waffenbau verwendet werden, Produkte zur Treibstoffherstellung sowie Salze, Erze, Baumaterialien und Gummiartikel. Unternehmen sollten ihre Exportgüter daher sorgfältig prüfen, um mögliche Verstöße gegen die neuen Regelungen zu vermeiden.
Anpassungen an zahlreichen EU-Verordnungsanhängen
Im Zuge des neuen Sanktionspakets wurden mehrere Anhänge der Verordnung (EU) 833/2014 überarbeitet. Dazu gehören Anhang VII mit der sogenannten kleinen Dual-Use-Liste, Anhang XVIII mit den Luxusgütern, Anhang XXI zu den Einnahmequellen für Russland, Anhang XXIII zu Produkten zur Stärkung der russischen Industrie, ergänzt um den neuen Anhang XXIIIG, sowie Anhang XL mit den sogenannten Common High Priority Items.

Links:

Quellen: