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Am 20. Mai hat die EU das 17. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.
Die EU hat ihre Sanktionen gegen Russland aufgrund der fortgesetzten Aggressionen gegen die Ukraine um weitere sechs Monate bis zum 15. September 2025 verlängert.
Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet und damit 48 zusätzliche Personen sowie 35 Einrichtungen gelistet, die die territoriale Integrität der Ukraine gefährden.
Die Europäische Union hat ein 15. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, um die Umgehung bestehender Sanktionen zu verhindern und den militärischen sowie industriellen Sektor Russlands weiter zu schwächen.
Das sogenannte 14. Sanktionspaket enthält neue Maßnahmen unter anderem im Bereich Flüssigerdgas (LNG) sowie Sanktionen gegen Schiffe, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen.
Anlässlich des zweiten Jahrestages des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die EU ein 13. Sanktionspaket verabschiedet.
Die Europäische Union hat ein 12. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen.
Am 16.12.2022 hat die EU das 9. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der EU 322I veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind am 17.12.2022 in Kraft getreten.
Der Rat der Europäischen Kommission hat am 6. Oktober 2022 ein achtes Paket harter Sanktionen gegen Russland wegen seines Angriffskriegs gegen die Ukraine angenommen.
Die Europäische Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket gegen Russland auf den Weg gebracht. Das neue EU-Maßnahmenpaket „Aufrechterhaltung und Angleichung“ soll die Wirksamkeit der sechs bisherigen EU-Sanktionspakete stärken.
Am 3. Juni 2022 wurde das 6. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus im EU-Amtsblatt L 153 veröffentlicht. Verboten wird insbesondere die Einfuhr von russischem Rohöl über den Seeweg.
Die ständigen Vertreter der EU-Staaten haben sich auf ein fünftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Vorgesehen ist unter anderem ein vollständiger Importstopp für Kohle.
Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland sind jetzt im Amtsblatt der EU L 87 I vom 15. März 2022 veröffentlicht.
Die Europäische Union hat weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland angeordnet.
Die Bundesregierung berät über weitere mögliche Sanktionsmaßnahmen gegen die Russische Föderation.
Bei Anfragen von IHK-Mitgliedsunternehmen zu sogenannten „Force-Majeure-Erklärungen“ gelten die bekannten Regelungen.
Das Weiße Haus hat am 24.02.2022 eine Mitteilung veröffentlicht, die die nächste Tranche anstehender US-Sanktionen konkretisiert.
In Reaktion auf die fortgesetzten Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine hat die EU – abgestimmt mit den USA, Großbritannien, Kanada und weiteren Partnerländer – am 23. und 25.02.2022 in zwei Tranchen harte Finanz-Sanktionen gegen Russland beschlossen.
Russland wird vom Bankensystem Swift abgekoppelt. Das haben die USA, Kanada, Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und die EU-Kommission am 26.02.2022 beschlossen.
Deutschland, die USA, Frankreich, Kanada, Italien, Großbritannien und die EU-Kommission haben gemeinsam Finanzsanktionen gegen Russland beschlossen. So werden einige russische Banken vom internationalen Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen.
Vor dem Hintergrund der Beteiligung an der militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU ein neues Sanktionspaket gegenüber Belarus auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet die Sanktionierung hochrangiger Militärs sowie neue Handelsbeschränkungen.