Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/in

Was ist ein Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge / eine Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin?

Aus- und Weiterbildungspädagogen sind in betrieblichen Aus- und Weiterbildungsprozessen tätig. Dabei betreuen, beurteilen und beraten sie Ausbildende und Mitarbeiter in den jeweiligen Lernsituationen.
Sie sorgen für die Umsetzung der Ausbildungsordnungen und planen betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen. Unter Mitwirkung anderer sorgen sie für die organisatorische und pädagogische Umsetzung von Bildungsmaßnahmen.
Sie stellen die Kompetenzen von Mitarbeitern und Auszubildenden fest, formulieren Ausbildungserfordernisse und entwickeln darauf aufbauend gemeinsam mit den Auszubildenden und Mitarbeitern individuelle Lernwege. Sie gestalten, koordinieren und optimieren diese Lernwege im Rahmen der jeweiligen Organisationsstrukturen und sie begleiten die Lernenden und sorgen für individuelle Förderung.

Lehrgangsinhalte im Überblick

Folgende Inhalte werden vermittelt:

Lernprozesse und Lernbegleitung

  • Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,
  • Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,
  • Medienauswahl und -einsatz,
  • Lern- und Entwicklungsberatung

Planungsprozesse in der beruflichen Bildung

  • Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,
  • Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden,
  • Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung,
  • Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung,
  • Qualitätssicherung und beruflichen Bildungsprozessen.

Berufspädagogisches Handeln


Lehrgangsinhalte im Detail

Lernprozesse und Lernbegleitung

Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung
  • lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen,
  • didaktische und pädagogische einschließlich methodische Gestaltung von Lernbegleitung und Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen und unterschiedlicher jugendlicher und erwachsener Zielgruppen,
  • Lernbegleitung in und außerhalb von Arbeitsprozessen; Organisation der Lernbegleitung auch von Lernungewohnten.
Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung 
  • lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogische Methoden zur Erkennung und Behandlung von Problemen und Benachteiligungen im Lernen oder in der Persönlichkeitsentwicklung,
  • Erkennen und Behandeln von Lernproblemen und – benachteiligungen,
  • Erkennen und Behandeln von Entwicklungsproblemen und -benachteiligungen,
  • mit Lernenden angemessen und gewaltfrei kommunizieren, Feedback geben, Konflikte deeskalieren, Konfliktgespräche führen,
  • Zusammenarbeit mit sozialpsychologischen, Erziehungsberatungs- und pädagogischen Fachdiensten.
Medienauswahl und -einsatz 
  • Anwenden von Lehrmedien,
  • Anwenden von Lernmedien,
  • Lehr- und Lernhilfen erstellen und anpassen; Mediendidaktik,
  • pädagogische und didaktische Grundsätze sowie technische Möglichkeiten der Medienentwicklung.
Lern- und Entwicklungsberatung 
  • Lernberatung in Bildungsprozessen, insbesondere bei Lernkrisen; Abbruchprophylaxe,
  • Lerntherapien und Kooperation mit lerntherapeutischen Dientleistungen,
  • Umgang mit disziplinarischen Problemen,
  • Bildungs- und Entwicklungsberatung für die berufsbiografische Lebensgestaltung und in betrieblichen Veränderungsprozessen.

Planungsprozesse in der beruflichen Bildung

Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse
  • kundenorientierte Feststellung von betrieblichem Lern- und Qualifikationsbedarf,
  • betriebliche Ausbildungspläne, betriebliche Zusatzqualifikationen sowie Weiterbildungsmaßnahmen entwickeln,
  • Lernprozesse und Lernsituationen unter Berücksichtigung kundenbezogener Anforderungen planen und moderniesieren,
  • Lernbausteine, Lernunterlagen und Lernsequenzen bedarfsorientiert entwickeln,
  • unterschiedliche Lernorte koordinieren, Ausbildungsverbände und Serviceausbildungen organisieren.
Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden
  • Eignungsanforderungen an BIldungsmaßnahmen feststellen,
  • Jugendliche für berufliche Bildungswege und Qualifikationsangebote interessieren udn gewinnen,
  • die Eignung von Bewerbern diagnostizieren.
Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung
  • Auswählen und Einsetzen von Methoden zur Bewertung von Lernleistungen und zur Qualifikatuonsfeststellung,
  • Entwickeln von schriftlichen und mündlichen Lernzielkontrollen sowie Prüfungsaufgaben unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und –methoden,
  • Gestalten von Prüfungssituationen unter psychologischen und rechtlichen Gesichtspunkten,
  • Bewerten von Lern- und Prüfungsleistungen.
Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung
  • Entwicklung von Konzepten für den Einsatz von Fachkräften in Lernbegleitaufgaben; Lehrziele für Lernsituationen analysieren und bestimmen,
  • Auswahl, Eignung und Einsatz von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben,
  • berufspädagogische Anleitung von Fachkräften für Lernbegelitaufgaben,
  • berufspädagogische Beratung bei Problemfällen.
Qualitätssicherung und beruflichen Bildungsprozessen
  • qualitätssichernde und -verbessernde Methoden, Bildungscontrolling, Qualitätsstandards,
  • Bewertung beruflicher Bildungsprozesse hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale,
  • Qualitätsmanagement von Bildungsprozessen.

Berufspädagogisches Handeln

  • Nachweis der Fähigkeit, den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen, seine Qualität zu sichern und zu optimieren.

Zielgruppe des Lehrgangs


(vergleiche auch § 2 der Prüfungsordnung, Zulassungsvoraussetzungen)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließend mindestens einjährige Berufspraxis
oder
  • in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließend mindestens zweijährige Berufspraxis
und
  • eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder einer vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
Bei Anfragen per Email nutzen Sie bitte das Postfach pruefungslehrgaenge@weingarten.ihk.de