Geprüfter Technischer Betriebswirt

Diese berufliche Weiterbildung erreicht die höchste Qualifizierungsstufe und macht Absolventen fit für anspruchsvolle technische Management- und Führungsaufgaben.

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© IHK Bodensee-Oberschwaben

Perspektiven

Der Geprüfte Technische Betriebswirt ist eine Aufstiegsfortbildung von technisch qualifizierten Mitarbeitern, die vertieftes betriebswirtschaftliches Fachwissen benötigen. Der Technische Betriebswirt kann eine Schlüsselposition in verschiedenen Bereichen einer „lean production“ einnehmen, denn er hat sowohl die technische als auch die betriebswirtschaftliche Fachkompetenz, um innerbetriebliche Vorgänge zu beurteilen und entscheiden zu können. Dadurch werden Reibungsverluste zwischen verschiedenen Bereichen eines Unternehmens deutlich reduziert. Er ist im Unternehmen sowohl in den Abteilungen Fertigungsvorbereitung, Controlling, Produktkostenplanung als auch in den Bereichen Vertrieb und Materialwirtschaft einsetzbar.

Lehrgangsinhalte

Die Prüfungsordnung nennt 3 Handlungsbereiche:

Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess

  • Unterscheiden der Koordinierungsmechanismen idealtypischer Wirtschaftssysteme und deren rechtlicher Ausprägungen sowie Darstellen der Elemente der sozialen Marktwirtschaft
  • Darstellen des volkswirtschaftlichen Kreislaufs
  • Beschreiben der Marktformen und Preisbildungen sowie Berücksichtigung des Verbraucherverhaltens
  • Berücksichtigen der Konjunktur- und Wirtschaftspolitik
  • Beschreiben der Ziele und Institutionen der Europäischen Union und der internationalen Wirtschaftsorganisationen
  • Berücksichtigen der Bestimmungsfaktoren für Standort- und Rechtsformwahl jeweils unter Einbeziehung von Globalisierungsaspekten
  • Berücksichtigen sozioökonomischer Aspekte der Unternehmensführung und des zielorientierten Wertschöpfungsprozesses im Unternehmen
  • Berücksichtigen der Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens
  • Beachten von Bilanzierungsgrundsätzen
  • Interpretieren von Jahresabschlüssen
  • Analysieren der betrieblichen Leistungserstellung unter Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung
  • Anwenden von Kostenrechnungssystemen
  • Berücksichtigen von unternehmensbezogenen Steuern bei betrieblichen Entscheidungen
  • Analysieren finanzwirtschaftlicher Prozesse unter zusätzlicher Berücksichtigung des Zeitelements
  • Vorbereiten und Durchführen von Investitionsrechnungen einschließlich der Berechnung kritischer Werte
  • Durchführen von Nutzwertrechnungen
  • Anwenden von Verfahren zur Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und des optimalen Ersatzzeitpunktes von Wirtschaftsgütern
  • Beurteilen von Finanzierungsformen und Erstellen von Finanzplänen
  • Beurteilen von Marktgegebenheiten sowie der Positionierung des Unternehmens im Markt und Beherrschen der Marketinginstrumente
  • Beurteilen des Produktlebenszyklusses, Mitwirken bei der Produktplanung unter Berücksichtigung des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Anwenden der Instrumente der Einkaufspolitik und des Einkaufsmarketings sowie der Bedarfsermittlungsmethoden, Beherrschen der Beschaffungsprozesse, Beurteilen der Wirkung des Einkaufs auf die Abläufe im Unternehmen
  • Berücksichtigen der rechtlichen Möglichkeiten im Ein- und Verkauf sowie der Lieferklauseln des internationalen Warenverkehrs
  • Beherrschen der unterschiedlichen Materialfluss- und Lagersysteme und Logistikkonzepte
  • Beurteilen von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen
  • Beurteilen des Einsatzes der Produktionsfaktoren, der Produktions- und der Organisationstypen der Fertigung

Management und Führung

  • Planungskonzepte
  • Organisationsentwicklung
  • Projektmanagement und persönliche Planungstechnikenintegrative Managementsysteme
  • Moderations- und Präsentationstechniken
  • Datensicherung, Datenschutz und Datenschutzrecht
  • Auswahl von IT-Systemen und Einführung von Anwendersoftwareübergreifende IT-Systeme
  • Kommunikationsnetze und -systeme auf Medien bezogen
  • Personalplanung und -beschaffung
  • Personalentwicklung und -beurteilung
  • Personalentlohnung, Personalführung, einschließlich Techniken der Mitarbeiterführung
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer

Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil

Im fachübergreifenden technikbezogenen Prüfungsteil soll der Prüfungsteilnehmer in einer praxisorientierten Projektarbeit nachweisen, dass er komplexe Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann.

Zielgruppe

Zur Prüfung ist (vergleiche § 2 der Prüfungsordnung) zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder
  • eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  • eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis
nachweist.