Geprüfter Personalfachkaufmann

Wer diese berufliche Weiterbildung absolviert, qualifiziert sich für anspruchsvolle personalwirtschaftliche Aufgabenstellungen.

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© IHK Bodensee-Oberschwaben

Perspektiven

Geprüfte Personalfachkaufleute können in den Unternehmen als Personalreferenten bzw. Personalleiter eingesetzt werden. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Diese neue Prüfungsordnung ist handlungsorientiert aufgebaut, entsprechend werden die Inhalte an praktischen Situationen vermittelt.
Nachdem der Personalverantwortliche in Unternehmen auch immer der erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung ist, wurde der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung definiert.

Lehrgangsinhalte

Die Prüfungsordnung nennt 5 Handlungsbereiche:

Personalarbeit organisieren und durchführen

  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
  • Prozesse im Personalwesen gestalten
  • Projekte planen und durchführen
  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
  • Sozialversicherungsrecht anwenden
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten
  • Personalbeschaffung durchführen
  • Administrative Aufgaben einschließlich der
  • Entgeltabrechnung bearbeiten

Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen

Personal- und Organisationsentwicklung steuern

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen

Situationsbezogenes Fachgespräch

  • Berufswissen in betriebstypischen Situationen anwenden
  • sachgerechte Lösungen vorschlagen
  • angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation kommunizieren und argumentieren
  • argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen

Zielgruppe

Zur Prüfung ist (vergleiche § 2 der Prüfungsordnung) zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.