Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik

Wer diese berufliche Weiterbildung absolviert, qualifiziert sich für anspruchsvolle elektrotechnische Analyse- und Entscheidungsaufgaben.

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© IHK Bodensee-Oberschwaben

Perspektiven

Der Industriemeister und sein Aufgabenbereich unterliegen durch permanente Wettbewerbseinflüsse und sich verändernden Unternehmensstrukturen neuen Anforderungen. Das neue Qualifizierungsprofil des Industriemeisters umfasst mehr betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, Management- und Führungsqualitäten und den Umgang mit modernen Analyse- und Entscheidungswerkzeugen. Ziel dieser neuen Industriemeisterqualifikation ist es, „Unternehmer im Unternehmen“ zu entwickeln, die im Interesse des Unternehmens und seiner Ziele denken und handeln.

Lehrgangsinhalte

Die Prüfungsordnung nennt 3 Handlungsbereiche:

Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO)

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation

  • Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
  • Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
  • Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen;
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
  • Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes
  • Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
  • Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
  • Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
  • Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung
  • Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
  • Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
  • Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
  • Anwenden von Präsentationstechniken
  • Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
  • Anwenden von Projektmanagementmethoden
  • Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
  • Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
  • Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung
  • Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
  • Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
  • Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich von Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern
  • Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
  • Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, insbesondere bei Hydations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen
  • elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
  • Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
  • Berechnen von betriebs- und fertigungstechnischen Größen bei Belastungen und Bewegungen
  • Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung

Handlungsspezifische Qualifikation

  • Automatisierungs- und Informationstechnik oder
  • Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

Zielgruppe

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist gemäß § 3 der Prüfungsordnung zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifisches Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.