Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

In der Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sollen die Absolventen nachweisen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen, um in gewerblichen und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen Aufgaben im Schutz- und Sicherheitsbereich insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, zu übernehmen.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft im Schutz- und Sicherheitsbereich wahrnehmen zu können:
  1. Abwenden von Schäden und Gefahren,
  2. Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung,
  3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik,
  4. kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken,
  5. Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und
    Vorschriften.

Die Prüfung besteht aus folgenden Handlungsbereichen:

  • rechts- und aufgabenbezogenes Handeln,
  • Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik,
  • sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln.


An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen,
  • ein Mindestalter von 24 Jahren und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
  • Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft haben.