Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
In der Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sollen die Absolventen nachweisen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen, um in gewerblichen und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen Aufgaben im Schutz- und Sicherheitsbereich insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, zu übernehmen.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft im Schutz- und Sicherheitsbereich wahrnehmen zu können:
- Abwenden von Schäden und Gefahren,
- Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung,
- Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik,
- kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken,
- Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und
Vorschriften.
Die Prüfung besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- rechts- und aufgabenbezogenes Handeln,
- Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik,
- sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln.
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen,
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
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Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft haben.
