Ausbildereignungsprüfung

Die Ausbildereignungsprüfung ist eine der Voraussetzungen, um als verantwortlicher Ausbilder in einem Unternehmen ausbilden zu können. Grundlage ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.

Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die AEVO-Prüfung?

Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.

Wie sieht die Prüfung aus?

Die Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung gliedert sich in zwei Prüfungsteile, 1. die theoretische Prüfung und 2. die praktische Prüfung.

Die theoretische Prüfung

Im schriftlichen Prüfungsteil sollen Sie aus mehreren der nachfolgend genannten Handlungsfelder fallbezogene Aufgaben bearbeiten:
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Die theoretische Prüfung wird bei der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten als Multiple-Choice-Prüfung abgelegt. Die Prüfungsaufgaben sind bundesweit einheitlich. Die Prüfung dauert 180 Minuten und findet in Weingarten jeweils am 1. Dienstag im Monat statt.

Die praktischen Prüfung

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann auch eine Ausbildungssituation praktisch durchgeführt werden. Hier übernimmt ein Mitglied des Prüfungsausschusses die Rolle des Auszubildenden.
Das schriftliche Konzept Ihrer Ausbildungssituation muss dem Prüfungsausschuss zu Beginn der Prüfung in 3-facher Ausfertigung vorgelegt werden. Das schriftliche Konzept wird nicht gesondert bewertet.

Angaben zum schriftlichen Konzept der Präsentation (Umfang 3 – 5 Seiten)

  • Beschreibung einer Ausgangssituation
  • Beschreibung und Analyse der Aufgaben- bzw. Problemstellung
  • Angabe der Zielformulierung (Gesprächsziel, Erwartungen an die Mitarbeiter, nach Ausbildungsordnung zu vermittelnden berufsspezifischen Fachqualifikationen)
  • Lösungsalternativen und Begründung der eigenen Lösung oder

Angaben zum schriftlichen Konzept der praktischen Durchführung (Umfang 3 – 5 Seiten)

  • Beschreibung der Ausgangssituation
  • Beschreibung der Lernziele/des Lernortes
  • Lehr- und Lernmittel
  • Definition des Zeitrahmens
  • Methodik
  • Beschreibung der Lernerfolgssicherung
Benötigte Hilfsmittel müssen vom Prüfungsteilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die praktische Prüfung in den Räumen der IHK stattfindet und keine Werkstätten zur Verfügung stehen. Beamer, Flipchart, Pinnwand und eine Dokumentenkamera bzw. Tageslichtprojektor stehen Ihnen grundsätzlich zur Verfügung. Ein Laptop wird nicht zur Verfügung gestellt. Bitte bereiten Sie bei Verwendung von Beamer und Laptop eine Alternative vor, die bei technischen Problemen eingesetzt werden kann.

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung

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