Europäisches Einheitspatent
Veranstaltungsdetails
Mit dem Einheitspatent kann ein einheitlicher Schutz in der EU erlangt und auch einheitlich durchgesetzt werden. Doch was steckt genau dahinter? Was muss ich als Unternehmen tun, welches bereits Patente angemeldet hat? Welche Fristen sind einzuhalten? Welche Möglichkeiten ergeben sich bei einer Patent-Neuanmeldung?
Die EU-Marke und das EU-Design sind bereits Erfolgsmodelle für ein breites Anwenderpublikum.
Mit dem Einheitspatent kann nun ein einheitlicher Schutz in der EU erlangt und auch einheitlich durchgesetzt werden. Für die einheitliche Durchsetzung ist jedoch ein völlig neues Patentgerichtssystem mit neuen Gebühren und neuen Fristen geschaffen worden - das einheitliche Patentgericht.
Unternehmen, welche schon Patente angemeldet haben oder auch die, welche in der Zukunft Patente anmelden möchten, müssen sich rechtzeitig entscheiden, ob sie noch das alte System des europäischen Patentamts mit nationaler Gerichtsbarkeit auswählen oder sich für das europäische Einheitspatent entscheiden? Für das alte System gibt es eine Übergangsfrist von sieben Jahren. Im Vortrag am 1. Februar informieren wir Sie über die Neuerungen im neuen System, auch in Bezug auf den Status Quo und Ihre Wahlmöglichkeiten.
14 Uhr: Begrüßung
Dr. Melanie Riether, Referentin für Industrie, Technologie und Innovation, IHK Bodensee-Oberschwaben
14:05 Uhr: Das Europäische Einheitspatent kommt – Neuerungen, Kosten, und Aufbau – Was müssen Unternehmen jetzt beachten?
Dr. Markus Dobler und Dr. Tobias Mangler, Patentanwalt und Partner bei RavensPAT, Berg
Thomas Daub, Patentanwalt, Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Daub, Überlingen
15:30 Uhr: Patentanwälte der Region Bodensee-Oberschwaben stellen sich vor
16 Uhr: Ende der Veranstaltung
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
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Zielgruppe
- Unternehmer
Geschäftsführer, Inhaber, Führungskräfte und Mitarbeiter aus Konstruktion, Forschung und Entwicklung sowie alle weiteren Interessierten