Zumeldung zur Beratung im Bundesrat zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Zitatgeber: Dr. Sönke Voss, Hauptgeschäftsführer der IHK Bodensee-Oberschwaben
„Das wichtige Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist mit der heutigen Sitzung im Bundesrat eine Runde weiter im Gesetzgebungsprozess. Wir sehen in dem Gesetz eine große Chance, dringend notwendige wirtschaftspolitische Schritte politisch umzusetzen. Es greift auch eine zentrale und schon lange formulierte Forderung unserer IHK-Vollversammlung auf: Infrastrukturprojekte müssen endlich deutlich schneller geplant und genehmigt werden. Für unsere Region ist das nicht nur überfällig, sondern standortentscheidend.
Als ländlich geprägte und zugleich wirtschaftsstarke Region sind wir auf eine belastbare Infrastruktur angewiesen. Seit Jahren verzögern langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren dringend notwendige Vorhaben. Für Unternehmen, Beschäftigte und Lieferketten macht es einen erheblichen Unterschied, ob solche Projekte Jahre früher oder später realisiert werden. Ohne spürbare Fortschritte drohen Regionen wie Bodensee-Oberschwaben im Wettbewerb abgehängt zu werden.
Entscheidend ist deshalb, Vereinfachungen im Verwaltungsverfahrensgesetz schnell umzusetzen sowie zentrale Infrastrukturvorhaben konsequent als Projekte von überragendem öffentlichem Interesse anzuerkennen, damit diese im Verfahren einen echten Vorrang erhalten – ergänzt durch verbindliche Stichtage, die endlose Nachprüfungen beenden. Unsere Region würde hierbei aufgrund des Bundesverkehrswegeplans 2030 konkret beim B30-Ausbau zwischen Ravensburg und Friedrichshafen, der B30-Ortsumfahrungen Gaisbeuren und Enzisreute sowie bei den Maßnahmen B31 zwischen Überlingen und Immenstaad profitieren.
Für uns ist klar: Infrastruktur ist kein Selbstzweck, sondern Standortsicherung. Beschleunigung muss jetzt in der Praxis ankommen – damit unsere Region auch künftig wirtschaftlich stark bleibt. Wir hoffen deshalb auf ein möglichst umfangreiches und wirksames Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das seinem Namen auch wirklich Rechnung trägt.“
Medieninformation Nr. 07/2026
