Wissenswertes zu Photovoltaik und Speicherlösungen
Region Bodensee-Oberschwaben:
Auf großes Interesse stieß die gemeinsame Fachveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) und der Energieagentur Oberschwaben gGmbH in Weingarten zu Photovoltaik- und Speicherlösungen. Referent war Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie Franken.
Photovoltaik (PV) bildet einen wichtigen Baustein der Energiewende. Die Gesetze und Verordnungen, die Photovoltaik in Deutschland regeln, sind vielfältig und umfassen Planung, Bau, Netzanschlüsse und Vergütung. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) angekündigte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2026/27 bringe weitreichende Veränderungen für den wirtschaftlichen Betrieb von PV- und Speicheranlagen mit sich, gaben Stefan Kesenheimer, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Unternehmensförderung und Regionalentwicklung, und Michael Maucher von der Energieagentur Oberschwaben in ihrer Begrüßung zu bedenken. Mit der gemeinsamen Informationsveranstaltung wolle man einen Überblick über aktuelle Entwicklungen geben und wichtige Informationen praxisnah vermitteln. Mit dem Referenten Michael Vogtmann habe man dafür einen ausgewiesenen Experten gewinnen können.
Vogtmann ist Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie (DSG) Franken. Der Diplomkaufmann bietet bundesweit Seminare, Workshops und Beratungen rund um Photovoltaik und Elektromobilität an. In Weingarten beeindruckte er die über 100 angemeldeten privaten und gewerblichen PV-Anlagenbetreiber mit einem gewaltigen Informationspaket zu EEG, Stromspitzengesetz 2025 sowie zu PV-Anlagen bei Eigeheimen und Multi-Use-fähigen Speichern in Gewerbe und Industrie.
Fast jede Woche gebe es zu den genannten Themen neue Impulse, Regelungen und Gesetzesvorschläge, bestätigte Vogtmann. „Bei den vielen Veränderungen und dem Wirrwarr an Gesetzen und Entwürfen weiß oft keiner mehr so richtig, was eigentlich morgen noch zu beachten ist.“ Vogtmann informierte unter anderem über das Solarspitzengesetz 2025 und dessen Auswirkungen. Danach werden Smart Meter (intelligente Messysteme) und Steuerbox Pflicht. Wer nicht steuern könne, müsse drosseln, so Vogtmann. In Zukunft sei es zumindest aktuell geplant, dass PV-Betreiber zudem keine Vergütung mehr erhalten, wenn sie Strom ins Netz einspeisen, während der Strompreis negativ ist. Allein 2025 seien 576 negative Börsenstrompreisstunden verzeichnet worden, 2016 waren es noch 97. Bis 2030 sei eine weitere Steigerung um 30 Prozent durchaus möglich. Im Rahmen der Direktvermarktung, so Vogtmann weiter, dürfe allerdings auch Strom aus dem Netz in einen Speicher geladen und später gewinnbringend verkauft werden. Zudem betreffe das seit Februar vergangenen Jahres geltende Gesetz nur PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden.
Bedenken äußerte Vogtmann zum geleakten und an die Öffentlichkeit durchgesickerten Entwurf zur EEG-Novelle 2027. Dieser sehe mit einer geplanten Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen bis zu einer Größe von 25 kW-Peak und einer verpflichtenden Direktvermarktung ab 25 kW-Peak massive Verschlechterungen für private Hausdachanlagen vor. Zudem werde beabsichtigt, den PV-Ausbau künftig fast ausschließlich über Freiflächenphotovoltaik voranzutreiben. Dies alles gefährde die dezentrale Energiewende. „Die Änderungen im Entwurf können die Netzanschlüsse und die Einspeisevergütung für Dachanlagen erheblich beeinflussen“, warnte der Experte. Das Netzanschlusspaket müsse daher gründlich überarbeitet werden, sagte er und verwies auf einen gemeinsamen „Appell für Planungssicherheit in der dezentralen Energiewende“.
Mit Blick auf PV-Anlagen für Einfamilienhäuser und Kleingewerbe verwies Vogtmann auf aktuelle Studien, die belegen, dass eine Kombination aus Batteriespeicher und dynamischen Tarifen, bei denen sich der Arbeitspreis (Cent-Preis pro Kilowattstunden) nach dem Börsenpreis richtet, signifikante finanzielle Vorteile biete. Kleingewerbe und Haushalte könnten ihre Stromkosten durch intelligentes Lastmanagement deutlich senken. Um dynamische Tarife nutzen zu können, sei allerdings statt eines normalen Stromzählers ein Smart Meter als intelligentes Messsystem erforderlich.
Vogtmann informierte auch über die Vorteile von Multi-Use-Speichern in Gewerbe und Industrie: Diese könnten sowohl zur Lastspitzenkappung, Eigenverbrauchsoptimierung und Spotmarkt-Optimierung (automatisierter Stromeinkauf bei günstigen Preisen) eingesetzt werden als auch für Netzdienstleistungen und zur Notstromversorgung.
Dass der Experte seine umfangreichen Ausführungen mit Marktübersichten, Wirtschaftlichkeitsvergleichen, Analysen und Verbrauchertipps komplettierte und immer wieder Praxisbeispiele und Beispielrechnungen anführte, kam bei den Teilnehmern gut an. „So wird das Ganze auch für mich viel leichter verständlich und nachvollziehbar“, lobte ein privater PV-Anlagenbetreiber.
Medieninformation Nr. 15/2026
