Rückenwind aus Brüssel für Regionalflughäfen
Region Bodensee-Oberschwaben:
Brüssel justiert seine Linie neu: Dauerhafte Zuschüsse für Regionalflughäfen sind notwendig – jetzt braucht auch der Flughafen Friedrichshafen verlässliche Zusagen.
Eine im März 2026 veröffentlichte Studie der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen an Flughäfen und Fluggesellschaften kommt zu einem klaren Ergebnis: Betriebskostenzuschüsse für Regionalflughäfen werden auch langfristig notwendig bleiben.
„Die EU-Studie bestätigt endlich, was wir seit Jahren betonen: Viele Regionalflughäfen haben strukturelle Kostennachteile, die auch durch maximale Effizienzsteigerungen nicht ausgeglichen werden können. Gleichzeitig erfüllen Standorte wie Friedrichshafen eine zentrale Funktion für Wertschöpfung, Beschäftigung und internationale Anbindung der Region. Regionale Flughäfen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – vergleichbar mit anderer Verkehrsinfrastruktur. Öffentliche Zuschüsse sind deshalb gerechtfertigt – sie sind keine klassischen Subventionen, sondern notwendige Investitionen in funktionierende Infrastruktur und damit in die Zukunftsfähigkeit des Standorts“, so Sönke Voss, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK).
Viele Regionalflughäfen kämpfen mit strukturellen Defiziten
Hintergrund der Debatte ist das europäische Beihilferecht. Ursprünglich war vorgesehen, dass Betriebskostenzuschüsse nach 2024 auslaufen. Diese Frist wurde infolge der COVID-19-Pandemie bis 2027 verlängert. Aktuell überprüft die Europäische Kommission die Regelungen grundlegend – einschließlich der Frage, ob und wie Zuschüsse auch darüber hinaus möglich bleiben.
Die Evaluierungsstudie zeigt deutlich: Der Anteil kostendeckender Regionalflughäfen ist gegenüber 2014 nicht gestiegen, in Teilen sogar gesunken. Insbesondere kleinere Flughäfen mit geringem Passagieraufkommen werden ihre Betriebskosten auch künftig häufig nicht vollständig decken können. Betriebskostenzuschüsse sind daher nicht als temporäre Ausnahme, sondern als strukturell notwendiger Bestandteil der Finanzierung zu betrachten.
EU gibt Kommunen Rückendeckung für dauerhafte Zuschüsse
Voss sieht darin eine grundlegende Weichenstellung: „Die Zulässigkeit dauerhafter Betriebskostenzuschüsse wäre ein echter Paradigmenwechsel. Über Jahre hinweg wurde politisch wie regulatorisch versucht, durch auslaufende Zuschüsse einen wirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnen zu erzwingen. Die aktuelle Studie zeigt klar: Diese Annahme war in vielen Fällen nicht realistisch. Dass dies nun auf europäischer Ebene anerkannt wird, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer ehrlicheren und sachlicheren Debatte – und gibt auch den kommunalen Entscheidungsträgern die notwendige fachliche und regulatorische Rückendeckung.“
Kommunen müssen jetzt Entscheidungen treffen
Mit Blick auf die Region betont Voss die Dringlichkeit: „Die nächsten Monate sind entscheidend – gerade auch für die kommunalen Gremien, die jetzt über die Zukunft des Flughafens Friedrichshafen entscheiden. Die Wirtschaft ist mit der Unterstützung neuer Verbindungen nach Berlin, Hamburg und Düsseldorf über ein Treuhandmodell bereits massiv in Vorleistung gegangen. Jetzt braucht der Flughafen dringend verlässliche und langfristige Finanzierungszusagen der öffentlichen Hand. Das ist eine konkrete Aufgabe der kommunalen Entscheidungsträger vor Ort. Gleichzeitig müssen die europäischen Beihilferegeln so weiterentwickelt werden, dass diese Unterstützung auch über 2027 hinaus rechtssicher möglich bleibt. Es ist zu wünschen, dass die aktuellen Ergebnisse der EU-Studie die Basis für künftige Entscheidungen am Flughafen Friedrichshafen bilden und die Verantwortlichen die strukturellen Herausforderungen nun angemessen einbeziehen.“
Wirtschaft finanziert bereits stark – Infrastruktur bleibt Aufgabe des Staates
Voss macht deutlich: „Die regionale Wirtschaft leistet bereits viel, zusätzliche unverhältnismäßige Belastungen bei der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur sind jedoch nicht angemessen: Die Wirtschaft der Region Bodensee‑Oberschwaben trägt seit vielen Jahren in erheblichem Maß zur Stärkung des Standorts und zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei – etwa durch Steuer‑ und Abgabenleistungen, durch Engagement für vernetzte Strukturen und direkte Beteiligung am Flughafenbetrieb. Der Bodensee‑Airport Friedrichshafen ist ein strategischer Standortfaktor, auf den viele Unternehmen für Geschäftsreisen, Exportverbindungen und die Vernetzung mit Wirtschaftszentren angewiesen sind. Gleichzeitig bleibt die Finanzierung grundlegender Infrastruktur Aufgabe des Staates. Es darf nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen in Bereichen kommen, die im Kern in staatlicher Verantwortung sind und die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität unserer regionalen Wirtschaft gefährden. Die Priorität muss darauf liegen, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden, die Verantwortungsteilung und Zukunftsfähigkeit gleichermaßen berücksichtigen.“
Investitionen sichern Zukunftsfähigkeit
Abschließend warnt Voss vor den gesamtwirtschaftlichen Folgen falscher Prioritäten: „Auch wenn die Haushaltslage angespannt ist und schwierige Entscheidungen erfordert: Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sichern wollen, müssen Infrastruktur und gute Rahmenbedingungen jetzt oberste Priorität haben. Andernfalls droht aus der aktuellen Strukturschwäche eine Abwärtsspirale zu werden – mit deutlich gravierenderen Folgen auch für die öffentlichen Haushalte.“
Hintergrundinformationen:
- Studie der Europäischen Kommission zur Evaluierung der Beihilferegeln für Flughäfen und Fluggesellschaften. Link zur Studie: https://competition-policy.ec.europa.eu/document/download/6311bc9a-2600-44a9-ab6a-2e5aaa44c9e5_de
- Resolution der Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben zum Bodensee-Airport Friedrichshafen: https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/servicemarken/ihre-ihk/unsere-positionen/verkehrspolitische-positionen/resolution-bodenseeairport-4856448
- Außerdem interessant: Aktuell läuft eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Zusammenhang mit dem EU-Beihilferecht. Der konsultierte Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, dass Zuschüsse für Flughäfen mit weniger als 500.000 Passagieren pro Jahr unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich erlaubt werden. Auch für Investitionsbeihilfen soll dies sogar dann möglich sein, wenn sich in 150 bis 200 Kilometer Umkreis weitere Flughäfen befinden. https://competition-policy.ec.europa.eu/document/download/13d86416-7f23-466e-83aa-0af8105b72d2_en?filename=empty_file_en.pdf (S. 132-134)
Medieninformation Nr. 31/2026
