DIHK-Positionspapier zu Sustainable Finance

IHKs appellieren, Anreize zu geben anstatt die Wirtschaft zu bevormunden und mit Bestrafung zu drohen.

Vorgaben der Europäischen Union (EU)

Die EU-Taxonomie versucht, wirtschaftliche Aktivitäten danach einzuteilen, ob sie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen oder nicht. Dabei orientiert sie sich an sechs Umweltzielen, die auch in Zielkonflikten zueinander stehen können:
  • Biodiversität
  • Klimaschutzanpassung an den Klimawandel
  • Kreislaufwirtschaft
  • Meerschutz
  • Umweltverschmutzung
  • Wasserschutz

Vorschläge der IHK-Organisation

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) unterstützen die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft, weisen aber darauf hin, dass dieser komplexe und aufwendige Prozess die notwendige Zeit und unternehmerische Handlungsfreiheit braucht. Sustainable Finance ist (ergänzend zur CO2-Bepreisung) ein wesentlicher Eckpfeiler innerhalb des EU-Green Deals.
Die Wirtschaft fordert, dass Anreize zu setzen sind und keine Bestrafung/Bevormundung das Ziel oder der Weg zur Umsetzung sein kann. Daher sollten sich Regelungen auf nationaler, EU- oder internationaler Ebene an folgenden Leitlinien orientieren:
  1. EU-Taxonomie vereinfachen. Dann dynamisch und in der Praxis handhabbar umsetzen
  2. Verhältnismäßigkeit für die Wirtschaft insgesamt wahren
  3. Globale Standards unterstützen