DIHK-Positionspapier zu Sustainable Finance
IHKs appellieren, Anreize zu geben anstatt die Wirtschaft zu bevormunden und mit Bestrafung zu drohen.
Vorgaben der Europäischen Union (EU)
Die EU-Taxonomie versucht, wirtschaftliche Aktivitäten danach einzuteilen, ob sie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen oder nicht. Dabei orientiert sie sich an sechs Umweltzielen, die auch in Zielkonflikten zueinander stehen können:
- Biodiversität
- Klimaschutzanpassung an den Klimawandel
- Kreislaufwirtschaft
- Meerschutz
- Umweltverschmutzung
- Wasserschutz
Vorschläge der IHK-Organisation
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) unterstützen die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft, weisen aber darauf hin, dass dieser komplexe und aufwendige Prozess die notwendige Zeit und unternehmerische Handlungsfreiheit braucht. Sustainable Finance ist (ergänzend zur CO2-Bepreisung) ein wesentlicher Eckpfeiler innerhalb des EU-Green Deals.
- Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ihr Positionspapier dazu im Dezember 2022 beschlossen.
- Die IHK Bodensee-Oberschwaben hat das DIHK-Positionspapier zu Sustainable Finance (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB) in ihrer Vollversammlungssitzung am 29. März 2023 als weitere Grundlage ihrer wirtschaftspolitischen Arbeit beschlossen.
Die Wirtschaft fordert, dass Anreize zu setzen sind und keine Bestrafung/Bevormundung das Ziel oder der Weg zur Umsetzung sein kann. Daher sollten sich Regelungen auf nationaler, EU- oder internationaler Ebene an folgenden Leitlinien orientieren:
- EU-Taxonomie vereinfachen. Dann dynamisch und in der Praxis handhabbar umsetzen
- Verhältnismäßigkeit für die Wirtschaft insgesamt wahren
- Globale Standards unterstützen