Positionspapier Erbschaftsteuer

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat sich in ihrer Präsidiumssitzung am 18. März 2026 für die Verschonung des Betriebsvermögens als Basis für Wachstum, Beschäftigung und Erhalt von Arbeitsplätzen ausgesprochen und in einem Positionspapier 7 Empfehlungen formuliert:
  • Verschonungskonzept beibehalten
    Das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2014 bestätigte Verschonungsmodell sollte erhalten bleiben – ohne Absenkung der Verschonungsquoten von 85 Prozent (Regelverschonung) beziehungsweise von 100 Prozent (Optionsverschonung).
  • Kapitalisierungsfaktor senken
    Das Bundesfinanzministerium (BMF) sollte den Kapitalisierungsfaktor im vereinfachten Ertragswertverfahren von derzeit 13,75 auf einen Korridor von 7 bis 9 absenken, um marktnahe Bewertungsergebnisse sicherzustellen.
  • Verfügungsbeschränkungen bei der Bewertung berücksichtigen
    Diese wertmindernden Faktoren sollten auf der Bewertungsebene, nicht erst auf der Verschonungsebene, abgebildet werden. Die Nachlauffrist sollte auf fünf beziehungsweise sieben Jahre verkürzt werden.
  • 90-Prozent-Einstiegstest reformieren
    Die derzeit geltende 90-Prozent-Grenze beim Verwaltungsvermögen sollte abgeschafft oder zumindest durch einen konsequenten Schuldenabzug praxistauglich gemacht werden.
  • Lohnsummenregelungen flexibilisieren
    Unternehmensnachfolger müssen auf externe Krisen reagieren können, ohne den Verschonungsanspruch zu verlieren – dazu brauchen sie klar definierte Spielräume.
  • Investitionsklausel und Regelungen zu jungen Finanzmitteln vereinfachen
    Notwendige Liquiditätszuführungen – etwa zur Krisenfinanzierung – dürfen erbschaftsteuerlich nicht riskant sein.
  • Staatliche Unternehmensbeteiligungen als Steuerlösung ablehnen
    Vorschläge, den Staat als stillen Teilhaber an Familienunternehmen zu beteiligen, widersprechen marktwirtschaftlichen Grundsätzen und würden enormen bürokratischen Aufwand erzeugen.
Die Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben hat dieses Positionspapier in der Sitzung am 15. Juli 2026 als Grundlage ihrer wirtschaftspolitischen Arbeit beschlossen.