BDI-/DIHK-Positionspapier zur Implementierung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Im Oktober 2023 hat die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (englisch Carbon Border Adjustment Mechanism, abgekürzt CBAM) begonnen.
  • Unternehmen müssen bis Ende 2025 quartalsweise Berichte abgeben, in denen die grauen (aus dem Einsatz fossiler Energieträger resultierenden) Emissionen aufzuführen sind für eingeführte CBAM-Waren aus den Bereichen
    • Aluminium,
    • Düngemittel,
    • Eisen und Stahl,
    • Strom,
    • Wasserstoff und
    • Zement.
  • Für betroffene Unternehmen stellt die Einführung der Berichtspflichten eine große bürokratische Belastung dar, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben ein Positionspapier zur Implementierung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB) verfasst, dass die Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben am 17. Juli 2024 als weitere Grundlage ihrer wirtschaftspolitischen Arbeit beschlossen hat.

Kernforderungen des BDI-/DIHK-Positionspapiers

  1. Nutzung von drittlandspezifischen Standardwerten über den Sommer 2024 hinaus
  2. CBAM-Übergangsregister von anhaltenden IT-Fehlern bereinigen
  3. Vereinfachungen beim Reporting und Zeitaufschub
  4. De-minimis-Schwellenwert anheben
  5. EU CBAM Self-Assessment Tool einführen
  6. Großer Informationsoutreach für Unternehmen und Drittstaaten mit Dokumenten auch in anderen wichtigen Sprachen
  7. CBAM so korrigieren, dass Exporte von EU-Herstellern entlang der Wertschöpfungskette nicht benachteiligt werden
  8. Störungen komplexer Lieferketten und das Verlagern der Produktion ins Nicht-EU-Ausland vermeiden