BDI-/DIHK-Positionspapier zur Implementierung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Im Oktober 2023 hat die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (englisch Carbon Border Adjustment Mechanism, abgekürzt CBAM) begonnen.
Ausgangslage
Unternehmen müssen bis Ende 2025 quartalsweise Berichte abgeben, in denen graue (aus dem Einsatz fossiler Energieträger resultierende) Emissionen aufzuführen sind für eingeführte CBAM-Waren aus den Bereichen
- Aluminium,
- Düngemittel,
- Eisen und Stahl,
- Strom,
- Wasserstoff und
- Zement.
Für betroffene Unternehmen stellt die Einführung der Berichtspflichten eine große bürokratische Belastung dar, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Kernforderungen zur bürokratischen Entlastung
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben ein Positionspapier zur Implementierung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB) verfasst, dass die Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben am 17. Juli 2024 als weitere Grundlage ihrer wirtschaftspolitischen Arbeit beschlossen hat.
Kernforderungen daraus:
- Nutzung von drittlandspezifischen Standardwerten über den Sommer 2024 hinaus
- CBAM-Übergangsregister von anhaltenden IT-Fehlern bereinigen
- Vereinfachungen beim Reporting und Zeitaufschub
- De-minimis-Schwellenwert anheben
- EU CBAM Self-Assessment Tool einführen
- Großer Informationsoutreach für Unternehmen und Drittstaaten mit Dokumenten auch in anderen wichtigen Sprachen
- CBAM so korrigieren, dass Exporte von EU-Herstellern entlang der Wertschöpfungskette nicht benachteiligt werden
- Störungen komplexer Lieferketten und das Verlagern der Produktion ins Nicht-EU-Ausland vermeiden