BDI-/DIHK-Positionspapier zur Implementierung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Im Oktober 2023 hat die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (englisch Carbon Border Adjustment Mechanism, abgekürzt CBAM) begonnen.
- Unternehmen müssen bis Ende 2025 quartalsweise Berichte abgeben, in denen die grauen (aus dem Einsatz fossiler Energieträger resultierenden) Emissionen aufzuführen sind für eingeführte CBAM-Waren aus den Bereichen
- Aluminium,
- Düngemittel,
- Eisen und Stahl,
- Strom,
- Wasserstoff und
- Zement.
- Für betroffene Unternehmen stellt die Einführung der Berichtspflichten eine große bürokratische Belastung dar, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben ein Positionspapier zur Implementierung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB) verfasst, dass die Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben am 17. Juli 2024 als weitere Grundlage ihrer wirtschaftspolitischen Arbeit beschlossen hat.
Kernforderungen des BDI-/DIHK-Positionspapiers
- Nutzung von drittlandspezifischen Standardwerten über den Sommer 2024 hinaus
- CBAM-Übergangsregister von anhaltenden IT-Fehlern bereinigen
- Vereinfachungen beim Reporting und Zeitaufschub
- De-minimis-Schwellenwert anheben
- EU CBAM Self-Assessment Tool einführen
- Großer Informationsoutreach für Unternehmen und Drittstaaten mit Dokumenten auch in anderen wichtigen Sprachen
- CBAM so korrigieren, dass Exporte von EU-Herstellern entlang der Wertschöpfungskette nicht benachteiligt werden
- Störungen komplexer Lieferketten und das Verlagern der Produktion ins Nicht-EU-Ausland vermeiden