Ehrenurkunden nach Betriebszugehörigkeitsdauer
Auf Wunsch für langjährig im Unternehmen tätige Mitarbeiter erhältlich
Voraussetzungen
Die IHK Bodensee-Oberschwaben stellt
- Mitgliedsunternehmen
- für langjährig tätiges Personal (ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, danach alle 5 Jahre)
- auf Wunsch kostenpflichtige Ehrenurkunden aus.
Diese können ausschließlich vom Arbeitgeber bei der IHK beantragt werden, auch das Überreichen erfolgt durch den Arbeitgeber. Bitte beachten Sie:
- Die Betriebszugehörigkeit von Firmenangehörigen
- beginnt mit dem Firmeneintritt (unter Einschluss etwaiger Ausbildungszeiten) und
- soll in der Regel ununterbrochen sein.
- Beim Berechnen der Zugehörigkeit sind Unterbrechungen (beispielsweise berufliche Weiterbildung, Dienstverpflichtungen, Elternzeit, unverschuldete Arbeitslosigkeit/Krankheit, Wehr-/Zivildienst) anzurechnen.
- Geht ein Betrieb gemäß § 613a BGB per Rechtsgeschäft (zum Beispiel durch Verkauf/Betriebsaufspaltung) auf andere Inhaber über, unterbricht das die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter nicht.
- Zu ehrende Personen müssen am Jubiläumstag noch in der antragstellenden Firma tätig sein.
Besondere Hinweise zur Veröffentlichung persönlicher Daten:
- Nur wenn die zu ehrende Person nachweislich damit einverstanden ist, gibt die IHK deren Namen und Betriebszugehörigkeitsjahre in monatlichen Pressemitteilungen an regionale Medien weiter. Diese allein entscheiden über eine Veröffentlichung, ein Anspruch darauf besteht nicht.
- In der IHK-Zeitschrift *Wirtschaft zwischen Alb und Bodensee* werden keine Arbeitnehmerjubiläen veröffentlicht.
Bitte bestellen Sie Ehrenurkunden 6 Wochen vor dem Jubiläumstermin, um eine rechtzeitige Lieferung zu garantieren.
Ihre individuelle Bestellung
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