IHK-Wahl

In der Vollversammlung wird die Wirtschaft der Region von gewählten Unternehmensvertretern repräsentiert. Sie wirken bei der Bildung des Gesamtinteresses mit, treffen alle Grundsatzentscheidungen und übernehmen so Verantwortung für die Entwicklung und den Erfolg der Wirtschaftsregion.
Die aktuelle Vollversamlung ist von 2023-2028 bestellt.

Welche Wahlgruppen gibt es?

Sieben Wahlgruppen und drei Wahlbezirke.
Alle IHK-Mitgliedsbetriebe werden für die Wahl zur IHK-Vollversammlung in insgesamt 7 IHK-Wahlgruppen eingeteilt: Industrie, Dienstleistungen, Handel, Kreditinstitute, Gastronomie und Hotellerie, Vermittlergewerbe sowie Energie. Diese Einteilung berücksichtigt die wirtschaftlichen Besonderheiten der IHK-Region sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der jeweiligen Gewerbegruppe.
Die größten Wahlgruppen (Industrie, Dienstleistungen und Handel) werden zusätzlich nach den drei Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen untergliedert. Insgesamt stehen 45 Sitze zur Verfügung. Die genaue Sitzverteilung nach Wahlgruppen und Wahlbezirken können Sie der Grafik (siehe unten) entnehmen.

Vollversammlung 2023-2028:

VV 2023_2028 neu

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind die IHK-Mitgliedsbetriebe, die in der Wählerliste eingetragen sind.
Das Wahlrecht wird ausgeübt
  • Für Einzelunternehmen und GbR von diesen selbst.
  • Für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
  • Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden.
Für IHK-Zugehörige, deren Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten  ausgeübt werden, sofern eine im IHK-Bezirk gelegene Betriebsstätte oder Niederlassung nicht von einem gesetzlichen Vertreter oder eingetragenen Prokuristen geleitet wird. Sind mehrere Personen eines Unternehmens wahlberechtigt, kann das Wahlrecht jeweils nur von einer Person ausgeübt werden.
Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, denen das öffentliche Wahlrecht aberkannt wurde. Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung, das Wahlrecht ausüben zu dürfen, nachzuweisen.

Welche Aufgaben hat die Vollversammlung?

Die Vollversammlung – auch als „Parlament der Wirtschaft“ bezeichnet – entscheidet als wichtigstes Organ über die Angelegenheiten der IHK. Sie bestimmt den Kurs der IHK, beschließt die IHK-Satzung und weitere Regelungen, wählt den Präsidenten und das Präsidium und bestellt den Hauptgeschäftsführer. Im Rahmen der Feststellung des Wirtschaftsplans setzt sie den Maßstab für die Beiträge. Sie stellt die wirtschaftlichen Interessen mittels demokratischer Meinungsbildung fest, bündelt sie, gleicht sie aus und beschließt politische Grundsatzpositionen.
Das Gremium erfüllt seine Aufgaben nach dem IHK-Gesetz und der Satzung der IHK Bodensee-Oberschwaben. Dazu tritt es jährlich in der Regel zu 4 Sitzungen zusammen. Zu ihrer Unterstützung hat die Vollversammlung die folgenden beratenden Ausschüsse eingesetzt: Energie-, Handels-, Haushalts- und Finanz-, Sachverständigen-,  Steuer,- Verkehrs- Ausschuss sowie den Ausschuss der ehrenamtlichen Rechnungsprüfer. Nach gesetzlichen Vorschriften wurde zudem der Berufsbildungsausschuss errichtet.

Mitglieder der Vollversammlung

In der Zusammensetzung der Vollversammlung spiegeln sich die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen und die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks wider. Ihre Mitglieder werden durch eine demokratische Wahl, bei der jedes Mitgliedsunternehmen – ob klein oder groß – eine Stimme hat, nach Wahlgruppen (und gegebenenfalls -bezirken) bestimmt.
2028 werden wieder 45 Mitglieder der Vollversammlung gewählt.

Kontrolle

Als zentralem Organ obliegt der Vollversammlung neben der Beschlussfassung in inhaltlich und wirtschaftlich wichtigen Fragen auch eine Kontrollfunktion, indem sie beispielsweise ehrenamtliche Rechnungsprüfer einsetzt und die Entlastung von Präsidium und Hauptgeschäftsführer vornimmt.