Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Änderung der Sachverständigenordnung

Die IHK Bodensee-Oberschwaben beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gemäß § 36 Absatz 4a Seite 5 GewO in Verbindung mit Artikel 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist die IHK verpflichtet, mindestens zwei Wochen vor dem Erlass der Vorschrift einen Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck kann bis zum 15. November 2025 auf der Website der IHK-Organisation Einsicht in die beabsichtigen Änderungen genommen werden und dazu Stellung genommen werden.
Einstellungsdatum: 29. September 2025