Warnung vor gefälschten Schreiben des Bundesfinanzministeriums

Die Finanzmarktaufsichtsbehehörde (BaFin) warnt aktuell vor gefälschtem BMF-Schreiben beziehungsweise Schreiben der britischen FCA mit BMF-Bezug.
Zwar sollen diese Schreiben an Verbraucher gerichtet sein, aber die Wahrscheinlichkeit, dass auch Unternehmen oder Unternehmensgeschäftsführer solche Schreiben erhalten, ist recht hoch. Zwei verschiedene Varianten sind im Umlauf:
  • Es geht einerseits um ein gefälschtes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“. Die Angeschriebenen werden darin aufgefordert, einen Betrag von 550 Euro zu zahlen. Mit dem Geldbetrag sollen Betroffene eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufheben können. Hintergrund der Sperrung und der Zahlungsaufforderung sei eine gesetzliche Steuerfreigabeverpflichtung, die sich aus den aktuellen steuerrechtlichen Compliance-Verpflichtungen ergebe. Das Schreiben ist mit gefälschten Unterschriften des Bundesministers der Finanzen, Lars Klingbeil, und des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde versehen.
    Die Warnmeldung der BaFin hierzu finden Sie unter BaFin - Warnungen & Aktuelles - Betrug: BaFin warnt vor gefälschtem BMF-Schreiben
  • In der zweiten Variante geht es um eine angebliche „Garantieerklärung“ der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority). Laut BaFin erhalten Verbraucher eine angebliche „Garantieerklärung“ der FCA, die auch das Logo des Bundesministeriums der Finanzen beinhaltet. Auch hierbei handelt es sich um eine Fälschung. In dem Schreiben fordern die Betrüger die Kontaktierten auf, einen Geldbetrag als Garantie zu überweisen, um eine Transaktion durchzuführen.
    Die Warnmeldung der BaFin hierzu finden Sie unter BaFin - Warnungen & Aktuelles - Betrug: BaFin warnt vor „Garantieerklärung“ der FCA.
Die BaFin stellt klar, dass sich die FCA und das Bundesministerium der Finanzen nicht an Verbraucher wenden. Die gleiche Betrugsmasche haben Kriminelle auch schon im Namen der BaFin genutzt. Auch sie wendet sich nie mit Zahlungsaufforderungen an Verbraucher.

Was können Betroffene tun?

Die BaFin bittet alle Betroffenen, derartige Angebote oder Aufforderungen abzulehnen (vermutlich reicht es auch aus, das Schreiben zu ignorieren) und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Wenn Betroffene Zweifel haben, können sie sich auch an die BaFin wenden.
Wie die BaFin informiert auch das Bundesministerium der Finanzen auf der Website über vielfältige Betrugsmaschen.
Quelle: DIHK