Warnung vor Formularfalle

Regelmäßig kursieren überhöhte Amtsgerichts-Fake-Formulare, die als angeblichen Absender ein Amtsgericht ausweisen. Den Formularen beigefügt ist ein Überweisungsträger. Die Zahlungsempfänger aus dem Überweisungsträger lauten meist auf Buchstabenfolgen, wie in einzelnen Fällen ELAR oder MRN. Aktuell werden auch falsche Zahlungsempfänger wie zum Beispiel “Gewerbe- und Handelsregister Deutschland” angegeben.
Dies sind keine offiziellen Schreiben des Amtsgerichtes. Dabei handelt es sich um eine Formularfalle.
Der Angebotscharakter der Rechnung wird verschleiert. Erst bei näherem Lesen wird deutlich, dass es sich nicht um eine Rechnung des Amtsgerichts, sondern um ein privates Angebot für eine Eintragung in ein kostenpflichtiges Firmenadressverzeichnis oder eine Firmendatenbank handelt. Die Zahlung auf dieses Angebot hin wird als Annahme des Angebotes oder Auftragsbestätigung verstanden.
Oftmals sind diese Anmeldungen für vermeintliche Gewerberegister nicht immer von einer originalen Rechnung vom Registergericht zu unterscheiden. Es wird ausdrücklich davor gewarnt auf solche Angebote beziehungsweise Rechnungen zu reagieren oder diese zu unterzeichnen! Bitte sehen Sie hierzu auch die Informationen auf der Webseite des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Wenn Sie eine solche Fake-Rechnung erhalten, bezahlen sie diese nicht und löschen Sie die E-Mail beziehungsweise vernichten Sie das Schreiben.
Kontrollieren Sie Ihren Rechnungseingang und prüfen Sie bei Ihnen unbekannten Absendern von Rechnungsmails vor dem Bezahlen immer genau, ob es sich dabei nicht um eine falsche Rechnung handelt. Lesen Sie immer auch das Kleingedruckte! Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Buchhaltung für dieses Thema. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich um ein offizielles Schreiben oder eine Rechnung handelt, fragen Sie nach bei der IHK oder dem angeblichen Amtsgericht von dem die Rechnung stammen soll.
Achten Sie insbesondere auf folgende Merkmale, um eine solche Fake-Rechnung (gefällschte Rechnung) zu erkennen:
  • die angegebene E-Mail-Adresse enthält meist ein Buchstabenkürzel neben dem Begriff Amtsgericht oder Handelsregister
  • (Landes-)Wappen oder Adler oder Flagge ist abgedruckt.
  • Druck auf behördentypischem Umweltpapier (wenn per Papier versandt)
  • amtstypische Aufmachung und Schriftart
  • Angabe von Registernummern oder Aktenzeichen
  • gegebenenfalls auch Aufzählung von Gesetzesparagraphen, die einen seriösen Eindruck erwecken sollen
  • ein beiliegender, bereits ausgefüllter Überweisungsträger
  • drei- oder vierstellige Beträge, die überwiesen werden sollen
  • ein sehr kurzes Zahlungsziel von oftmals nur wenigen Tagen.

Quelle: IHK Region Stuttgart