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Adressbuchschwindel

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) warnt vor gefälschten Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) beziehungsweise der britischen FCA. Zwar sollen diese Schreiben an Verbraucher gerichtet sein, aber die Wahrscheinlichkeit, dass auch Unternehmen oder Unternehmensgeschäftsführer solche Schreiben erhalten, ist recht hoch. Zwei verschiedene Varianten sind im Umlauf. Vergleichen Sie in unserem Artikel, ob auch Sie Adressat dieser Betrugsmasche geworden sind.

Der deutsche Schutzverband beobachtet neue spezifisch gestaltete Fake-Rechnungen für Domain-Registrierungen!

Da sich die zunächst vereinzelten Beschwerden zu IPON ACER Europe, Amsterdam, NIederlande, inzwischen häufen, hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. einen Warnhinweis herausgegeben.

Per E-Mail als auch auf dem Postwege werden aktuell gefälschte Schreiben versandt. Diese kommen angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern. Wie Sie diese erkennen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Immer wieder sind gefälschte Rechnungen in Umlauf. Diese erwecken den Eindruck vom Amtsgericht zu stammen, entpuppen sich bei genauer Betrachtung aber als Einträge in nicht amtliche Register zu überhöhten Kosten.

Angebliche Rechnungen für Markenverlängerungen oder Markenneueintragungen durch Betrüger, die sich als Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) ausgeben, kommen immer wieder vor.

Derzeit greifen gefälschte Rechnungen über einen Betrag von von 1.381,70 Euro um sich.

Wenn Sie als Existenzgründer oder neu ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen "Rechnungen" oder "Korrekturabzüge" für Eintragungen in Fax- oder Internet-Register oder Städte-Broschüre erhalten, ist Vorsicht geboten.

Eine Vielzahl unseriöser Verlage sendet Unternehmen nach einer bekannt gemachten Handelsregistereintragung Angebote zu, die wie Rechnungen für die Bekanntmachung Ihrer Firma im Bundesanzeiger aussehehn.