Fake-Mail des Bundeszentralamts für Steuern
Sie haben ein Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern erhalten, in dem es um versäumte Offenlegungspflichten geht oder um einen Verspätungszuschlag für die Steuerklärung 2023? Ob es sich bei dem Schreiben um eine Fälschung erhalten erfahren Sie nachfolgend.
Aktuell gibt es vermehrt Beschwerden über gefälschte Schreiben, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Die Betrugsversuche erfolgen sowohl per E-Mail als auch in Form von Briefen auf dem Postweg. Inhaltlich gibt es verschiedene Varianten: Unternehmen werden aufgefordert, versäumte Offenlegungspflichten nachzuholen – selbst solche, die gar keiner Offenlegungspflicht unterliegen. In anderen Fällen geht es um einen angeblichen Verspätungszuschlag für die Steuererklärung 2023.
Dennoch sind die betrügerischen Forderungen täuschend echt gestaltet, sodass einige Empfänger möglicherweise darauf hereinfallen. Besonders irreführend ist die Verwendung der echten Adresse und E-Mail-Adresse des Bundeszentralamts für Steuern. Öffnen Sie keine Anhänge solcher E-Mails und klicken Sie nicht auf eingefügte Links.
Allerdings gibt es ein entscheidendes Detail, das die Fälschung entlarvt: Die Telefonnummer beginnt nicht mit der Bonner Vorwahl 0228, sondern mit der Kölner Vorwahl 0221 – und der restliche Nummernblock ist ebenfalls nicht korrekt.
Folgende Indizien lassen aber dann doch eindeutig erkennen, dass es sich um betrügerische Schreiben handelt:
- Die konkrete Steuernummer des angeschriebenen Unternehmens ist nicht angegeben, die Anrede nur unpersönlich „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“
- Die Zahlungs-IBAN lautet auf ein spanisches Konto.
Das echte Bundeszentralamt für Steuern hat auf seiner Homepage bereits eine Warnmeldung veröffentlicht: BZSt - Aktuelles - Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch.