Pflicht zur E-Rechnung in Bund und Land
Baden-Württemberg
- Seit dem 1 Januar 2022 ist jeder, der auf Landesebene Leistungen für die öffentliche Verwaltung erbringt, verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen. Davon ausgenommen sind Rechnungen, die
- den Betrag von EUR 1.000 netto nicht überschreiten (und bis zum 31. Dezember 2025 ausgestellt werden) oder
- geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten aufweisen.
- Für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung auf kommunaler Ebene gilt diese Verpflichtung nicht.
Beim Umstellen des Rechnungslaufs sollte berücksichtigt werden, dass Rechnungssteller elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren müssen!
Elektronische Rechnungen können über den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) des Landes Baden-Württemberg im Portal Service BW hochgeladen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Verwendung eines zugelassenes Rechnungsformats: XRechnung, EN 16931, ZUGFeRD 2.0 - 2.1.1
- Vorhandensein einer Leitweg-ID (erhältlich beim Auftraggeber)
Bund
- Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Die Verpflichtung gilt auch für nachgeordnete Behörden, wie zum Beispiel die Bundeswehr.
- Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben eine neue Informationsplattform zur elektronischen Rechnung freigeschaltet. Die neue Webseite stellt Informationen für Rechnungssteller, Softwarehersteller und Behörden zur Verfügung und bietet umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge.
- Die Einführung der E-Rechnung ist Teil des Programms Dienstekonsolidierung Bund. Bis 2025 sollen
- in über 40 Projekten gemeinsame, leistungsstarke und sichere IT-Lösungen für die Bundesverwaltung entwickelt und
- in rund 200 Bundesbehörden bereitgestellt werden.
Quelle: IHK Region Stuttgart