Verzugszins

Ausgangspunkt zur Berechnung des Verzugszinses ist der in § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschriebene Basiszinssatz, welcher sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres verändert.
Seit 1. Juli 2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,52 Prozent. Der jeweils aktuelle Basiszinssatz sowie die davor geltenden Zinssätze können bei der Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820 abgerufen werden.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Basiszinssatzes ergeben sich folgende gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB:
Für Geschäfte, an denen ein Verbraucher beteiligt ist: 6,52 Prozent
Die Berechnung erfolgt nach § 288 Absatz 1 BGB: 1,52 Prozent + 5 Prozentpunkte = 6,52 Prozent
Für Geschäfte zwischen Unternehmen: 10,52Prozent
Die Berechnung erfolgt nach § 288 Absatz 2 BGB 1,52 Prozent + 9 Prozentpunkte = 10,52 Prozent
Zu Berechnung des Verzugszinses kann auch ein Zinsrechner herangezogen werden.
Weitere Informationen zum Thema Zahlungsverzug finden Sie in unserem Artikel “Wenn der Schuldner nicht zahlt”.