Verzugszins

Ausgangspunkt zur Berechnung des Verzugszinses ist der in § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschriebene Basiszinssatz, welcher sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres verändert.
Seit 1. Januar 2024 liegt der Basiszinssatz bei 3,62 Prozent. Der Wert im zweiten Halbjahr 2023 betrug 3,12 Prozent; im ersten Halbjahr 2023 1,62 Prozent. Zuvor lag er bei -0,88 Prozent.
Der jeweils aktuelle Basiszinssatz sowie die davor geltenden Zinssätze können bei der Bundesbank abgerufen werden.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Basiszinssatzes ergeben sich folgende gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB:
Für Geschäfte, an denen ein Verbraucher beteiligt ist: 8,62 Prozent
Die Berechnung erfolgt nach § 288 Absatz 1 BGB: 3,62 Prozent + 5 Prozentpunkte = 8,62 Prozent
Für Geschäfte zwischen Unternehmen: 12,62 Prozent
Die Berechnung erfolgt nach § 288 Absatz 2 BGB: 3,62 Prozent + 9 Prozentpunkte = 12,62 Prozent
Zu Berechnung des Verzugszinses kann auch ein Zinsrechner herangezogen werden.
Weitere Informationen zum Thema Zahlungsverzug finden Sie in unserem Artikel Zahlungsverzug.